Steuerklassen in Deutschland: Welche passt zu Ihnen?
Veröffentlicht am 20. Januar 2026
Steuerklassen in Deutschland erklärt
Die Wahl der Steuerklasse hat direkten Einfluss auf Ihr monatliches Nettogehalt. Dabei geht es nicht um die Gesamtsteuerlast im Jahr – die bleibt gleich, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben – sondern um die monatlichen Vorauszahlungen. Hier erklären wir alle 6 Steuerklassen detailliert.
Steuerklasse 1 – Der Standard für Singles
Für wen: Ledige, Geschiedene, dauerhaft getrennt Lebende, Verwitwete (nach dem Trauerjahr).
Steuerklasse 1 ist die häufigste Klasse in Deutschland. Es gelten alle Grundfreibeträge (12.348 € im Jahr 2026), aber keine besonderen Vergünstigungen für Ehepartner oder Kinder. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch berücksichtigt.
Netto-Beispiel (2026): Bei 3.500 Euro Brutto/Monat: ca. 2.400 Euro netto.
Steuerklasse 2 – Alleinerziehende
Für wen: Alleinerziehende Elternteile, die mit mindestens einem Kind zusammenleben.
Der entscheidende Vorteil der Steuerklasse 2 ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Er beträgt 2026 4.260 Euro für das erste Kind plus 240 Euro für jedes weitere Kind im Haushalt. Dieser Betrag wird direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und entlastet Alleinerziehende spürbar.
Wichtig: Sie müssen beim Finanzamt beantragen, dass der Entlastungsbetrag als Lohnsteuerermäßigung eingetragen wird. Nur dann wirkt er sich bereits monatlich im Nettogehalt aus.
Netto-Beispiel (2026): Bei 3.500 Euro Brutto/Monat: ca. 2.480 Euro netto (ca. 80 Euro mehr als SK1).
Steuerklasse 3 – Verheiratete Hauptverdiener
Für wen: Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, wenn einer deutlich mehr verdient.
Steuerklasse 3 bietet die niedrigste monatliche Steuerbelastung, weil der doppelte Grundfreibetrag und ein günstigerer Steuertarif angewendet werden. Der Partner mit weniger Einkommen nimmt dann Klasse 5. Das 3/5-Modell ist sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere – als Faustregel: mehr als das 1,5-fache.
Netto-Beispiel (2026): Bei 3.500 Euro Brutto/Monat: ca. 2.650 Euro netto.
Achtung: Da in SK3 zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird, müssen Paare mit der Kombination 3/5 zwingend eine Steuererklärung abgeben. Meist gibt es eine Nachzahlung, wenn beide Partner arbeiten.
Steuerklasse 4 – Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
Für wen: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen.
Beide Partner zahlen gleich viel Steuer, ähnlich wie in Klasse 1. Oft sinnvoll, wenn beide ähnlich viel verdienen, um Nachzahlungen bei der Steuererklärung zu vermeiden. In SK4 gibt es keine großen Überraschungen – die Steuerlast verteilt sich gleichmäßig.
Steuerklasse 4 mit Faktor: Eine sehr empfehlenswerte Variante, bei der ein individueller Faktor aus dem Verhältnis der Gehälter berechnet wird. Damit wird die Steuer exakter aufgeteilt, Nachzahlungen werden minimiert. Der Faktor wird beim Finanzamt beantragt.
Steuerklasse 5 – Der Geringverdiener in der Ehe
Für wen: Der Partner mit dem niedrigeren Einkommen, wenn der andere Klasse 3 hat.
Warnung: Steuerklasse 5 hat die höchste Steuerbelastung von allen Klassen, weil weder der Grundfreibetrag noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag direkt abgezogen werden. Das Ehepaar profitiert insgesamt – aber der SK5-Partner zahlt monatlich deutlich mehr Steuern als nötig. Das wird durch die Steuererklärung ausgeglichen.
Steuerklasse 6 – Für den Zweitjob
Für wen: Alle, die einen zweiten Job haben.
Beim zweiten Job gilt Steuerklasse 6 ohne jeden Freibetrag – die Steuerbelastung ist sehr hoch, da kein Grundfreibetrag, kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag und kein Sonderausgaben-Pauschbetrag gewährt werden. Häufig lohnt sich ein Minijob (bis 556 €) mehr als ein normaler Zweitjob in SK6.
Welche Kombination lohnt sich?
| Einkommensverhältnis | Empfehlung |
| Ein Partner verdient alles | 3/5 |
| Ähnliche Einkommen | 4/4 oder 4/4 mit Faktor |
| Ein Partner verdient deutlich mehr | 3/5 |
| Zweiter Job | 6 für den Zweitjob |
Steuerklasse wechseln – wann und wie?
Steuerklassenwechsel sind grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr möglich – in besonderen Lebenslagen (Heirat, Scheidung, Trennung, Geburt) auch öfter. Der Wechsel wird beim zuständigen Finanzamt oder seit 2020 auch digital über ELSTER beantragt.
Wichtige Fristen: Damit der Wechsel ab Januar gilt, muss der Antrag bis spätestens 30. November des Vorjahres eingereicht werden.
Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um verschiedene Steuerklassen direkt zu vergleichen und herauszufinden, welche Kombination sich für Sie am meisten lohnt.
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