Kinderfreibetrag 2026: Was Eltern wissen müssen
Veröffentlicht am 15. Februar 2026
Kinderfreibetrag 2026: Alles was Eltern wissen müssen
Für Familien in Deutschland gibt es zwei steuerliche Entlastungen: das Kindergeld und den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was günstiger ist – die sogenannte Günstigerprüfung. Wir erklären alles im Detail.
Was ist der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag 2026 setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
| Komponente | Betrag 2026 |
| Sächliches Existenzminimum des Kindes | 6.672 € |
| Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag (BEA) | 2.980 € |
| Gesamt pro Kind | 9.652 € |
Kindergeld 2026
Das Kindergeld beträgt seit 2024:
- 255 Euro pro Monat für das erste, zweite und dritte Kind (3.060 €/Jahr)
- 255 Euro auch ab dem vierten Kind
Die Günstigerprüfung: So funktioniert sie
Das Finanzamt berechnet bei der Steuererklärung automatisch:
1. Steuer ohne Kinderfreibetrag: Normales zu versteuerndes Einkommen 2. Steuer mit Kinderfreibetrag: Einkommen minus 9.652 € (bzw. mehr bei mehreren Kindern) 3. Differenz = Steuerersparnis durch Freibetrag 4. Vergleich: Steuerersparnis > Kindergeld → Freibetrag günstiger
Faustregel: Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von ca. 60.000 Euro (Alleinstehend) beginnt der Freibetrag günstiger zu sein als das Kindergeld. Bei Verheirateten liegt die Grenze höher.
Rechenbeispiel Günstigerprüfung
Alleinstehend, 2 Kinder, zu versteuerndes Einkommen: 70.000 Euro:
- Kindergeld: 2 × 3.060 € = 6.120 €/Jahr
- Kinderfreibetrag: 2 × 9.652 € = 19.304 € weniger Einkommen zu versteuern
- Steuerersparnis (ca. Grenzsteuersatz 42%): 19.304 × 42% = ca. 8.108 €
- Fazit: Freibetrag spart 1.988 € mehr als Kindergeld
Besonderheit: Halber Freibetrag
Sind die Eltern nicht verheiratet und leben getrennt, steht jedem Elternteil die Hälfte des Kinderfreibetrags zu (4.826 €). Ein Elternteil kann die andere Hälfte beim Finanzamt beantragen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder im Ausland lebt.
Kinderfreibetrag in der Lohnsteuer
Für die monatliche Lohnsteuer kann man den Kinderfreibetrag als "Zahl der Kinderfreibeträge" auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das senkt die monatliche Lohnsteuer – und damit steigt das Nettogehalt sofort.
Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner mit dem Kinderfreibetrag-Schieberegler, um verschiedene Szenarien zu berechnen.
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