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Kinderfreibetrag 2026: Was Eltern wissen müssen

Veröffentlicht am 15. Februar 2026

Kinderfreibetrag 2026: Alles was Eltern wissen müssen

Für Familien in Deutschland gibt es zwei steuerliche Entlastungen: das Kindergeld und den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was günstiger ist – die sogenannte Günstigerprüfung. Wir erklären alles im Detail.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag 2026 setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

KomponenteBetrag 2026
|---|---|
Sächliches Existenzminimum des Kindes6.672 €
Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag (BEA)2.980 €
Gesamt pro Kind9.652 €
Beide Elternteile können jeweils die Hälfte (4.826 €) geltend machen. Ist ein Elternteil allein erziehend und der andere Elternteil zahlt keinen Unterhalt, kann der volle Freibetrag auf den einen Elternteil übertragen werden.

Kindergeld 2026

Das Kindergeld beträgt seit 2024:

  • 255 Euro pro Monat für das erste, zweite und dritte Kind (3.060 €/Jahr)
  • 255 Euro auch ab dem vierten Kind
Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt, bis das Kind 18 Jahre alt wird – oder bis 25, wenn es sich in Ausbildung oder Studium befindet.

Die Günstigerprüfung: So funktioniert sie

Das Finanzamt berechnet bei der Steuererklärung automatisch:

1. Steuer ohne Kinderfreibetrag: Normales zu versteuerndes Einkommen 2. Steuer mit Kinderfreibetrag: Einkommen minus 9.652 € (bzw. mehr bei mehreren Kindern) 3. Differenz = Steuerersparnis durch Freibetrag 4. Vergleich: Steuerersparnis > Kindergeld → Freibetrag günstiger

Faustregel: Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von ca. 60.000 Euro (Alleinstehend) beginnt der Freibetrag günstiger zu sein als das Kindergeld. Bei Verheirateten liegt die Grenze höher.

Rechenbeispiel Günstigerprüfung

Alleinstehend, 2 Kinder, zu versteuerndes Einkommen: 70.000 Euro:

  • Kindergeld: 2 × 3.060 € = 6.120 €/Jahr
  • Kinderfreibetrag: 2 × 9.652 € = 19.304 € weniger Einkommen zu versteuern
  • Steuerersparnis (ca. Grenzsteuersatz 42%): 19.304 × 42% = ca. 8.108 €
  • Fazit: Freibetrag spart 1.988 € mehr als Kindergeld
In diesem Fall greift der Freibetrag. Das Kindergeld wird angerechnet – Sie erhalten nicht beides.

Besonderheit: Halber Freibetrag

Sind die Eltern nicht verheiratet und leben getrennt, steht jedem Elternteil die Hälfte des Kinderfreibetrags zu (4.826 €). Ein Elternteil kann die andere Hälfte beim Finanzamt beantragen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder im Ausland lebt.

Kinderfreibetrag in der Lohnsteuer

Für die monatliche Lohnsteuer kann man den Kinderfreibetrag als "Zahl der Kinderfreibeträge" auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das senkt die monatliche Lohnsteuer – und damit steigt das Nettogehalt sofort.

Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner mit dem Kinderfreibetrag-Schieberegler, um verschiedene Szenarien zu berechnen.