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Sozialabgaben 2026: Alle Beitragssätze im Überblick

Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Sozialabgaben 2026: Alle Beitragssätze

In Deutschland teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Sozialabgaben je zur Hälfte – mit einigen wichtigen Ausnahmen. Hier finden Sie alle aktuellen Beitragssätze für 2026 mit ausführlichen Erklärungen.

Überblick: Das Sozialversicherungssystem

Das deutsche Sozialversicherungssystem umfasst fünf Säulen: 1. Krankenversicherung (KV) – Absicherung bei Krankheit 2. Pflegeversicherung (PV) – Absicherung bei Pflegebedürftigkeit 3. Rentenversicherung (RV) – Altersvorsorge 4. Arbeitslosenversicherung (ALV) – Absicherung bei Jobverlust 5. Unfallversicherung – Wird allein vom Arbeitgeber bezahlt (hier nicht aufgeführt)

Krankenversicherung (KV)

PostenSatz
|---|---|
Allgemeiner Beitrag (gesamt)14,6%
Arbeitnehmeranteil7,3%
Arbeitgeberanteil7,3%
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (gesamt)~2,5%
Davon Arbeitnehmer~1,25%
Davon Arbeitgeber~1,25%
Beitragsbemessungsgrenze5.512,50 €/Monat
Wichtiger Hinweis: Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse. Die günstigsten Kassen liegen 2026 bei ca. 1,5%, die teuersten bei über 3%. Wechseln lohnt sich!

Maximaler monatlicher AN-Beitrag (GKV): 5.512,50 × (7,3% + 1,25%) = ca. 471 €/Monat.

Pflegeversicherung (PV)

Die Pflegeversicherung wurde reformiert und ist jetzt nach Kinderzahl gestaffelt:

GruppeArbeitnehmeranteilArbeitgeberanteil
|---|---|---|
Kinderlose ab 232,3%1,7%
1 Kind1,7%1,7%
2 Kinder1,45%1,7%
3 Kinder1,2%1,7%
4 Kinder0,95%1,7%
Ab 5 Kinder0,7%1,7%
Sachsen-Ausnahme: Arbeitnehmer in Sachsen zahlen 0,5% mehr, weil der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft wurde.

Rentenversicherung (RV)

PostenSatz
|---|---|
Beitragssatz gesamt18,6%
Arbeitnehmeranteil9,3%
Arbeitgeberanteil9,3%
Beitragsbemessungsgrenze8.050 €/Monat
Maximaler monatlicher AN-Beitrag: 8.050 × 9,3% = 748,65 €/Monat.

Die Rentenversicherungspflicht gilt grundsätzlich für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer. Befreiungen gibt es für bestimmte Berufsgruppen (Beamte, Selbstständige in bestimmten Berufen) und – auf Antrag – für Minijobber.

Arbeitslosenversicherung (ALV)

PostenSatz
|---|---|
Beitragssatz gesamt2,6%
Arbeitnehmeranteil1,3%
Arbeitgeberanteil1,3%
Beitragsbemessungsgrenze8.050 €/Monat
Maximaler monatlicher AN-Beitrag: 8.050 × 1,3% = 104,65 €/Monat.

Gesamtübersicht und Rechenbeispiel

Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro zahlt ein Arbeitnehmer (SK1, kinderlos ab 23, GKV mit 1,7% Zusatzbeitrag) monatlich:

VersicherungAN-AnteilBetrag
|---|---|---|
Krankenversicherung (7,3% + 0,85%)8,15%326,00 €
Pflegeversicherung2,3%92,00 €
Rentenversicherung9,3%372,00 €
Arbeitslosenversicherung1,3%52,00 €
Gesamt Sozialabgaben~21,15%842,00 €
Hinzu kommt die Lohnsteuer von ca. 480 Euro (SK1). Das Nettogehalt beträgt damit etwa 2.678 Euro.

Arbeitgeberkosten im Überblick

Der Arbeitgeber trägt dieselben Beiträge wie der Arbeitnehmer (ohne kinderabhängigen Pflegezuschlag). Gesamtarbeitskosten bei 4.000 Euro Brutto:

PostenBetrag
|---|---|
Bruttolohn AN4.000 €
AG-Krankenversicherung326 €
AG-Pflegeversicherung68 €
AG-Rentenversicherung372 €
AG-Arbeitslosenversicherung52 €
Gesamtkosten AG~4.818 €
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