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Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Veröffentlicht am 25. Januar 2026

Pendlerpauschale 2026: Die neue Regelung im Detail

Ab 2026 gilt eine wichtige Neuerung bei der Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale): Der erhöhte Satz von 0,38 Euro pro Kilometer gilt nun für alle Kilometer – nicht mehr nur ab dem 21. Kilometer. Das klingt nach einer kleinen Änderung, bedeutet aber für viele Pendler eine spürbare Steuerersparnis.

Alte vs. neue Regelung im Vergleich

Zeitraumkm 1–20ab km 21
|---|---|---|
Bis 20250,30 €/km0,38 €/km
Ab 20260,38 €/km0,38 €/km
Die Vereinheitlichung bedeutet: Kurzpendler (unter 21 km) profitieren jetzt besonders – ihr bisheriger Nachteil gegenüber Fernpendlern entfällt.

Berechnung der Pendlerpauschale 2026

Formel: Einfache Entfernung (km) × 0,38 € × tatsächliche Arbeitstage

Beispiel 1: 10 km Arbeitsweg, 220 Arbeitstage:

  • 2025: 10 × 0,30 × 220 = 660 €
  • 2026: 10 × 0,38 × 220 = 836 € (+176 €)
Beispiel 2: 20 km Arbeitsweg, 220 Arbeitstage:
  • 2025: 20 × 0,30 × 220 = 1.320 €
  • 2026: 20 × 0,38 × 220 = 1.672 € (+352 €)
Beispiel 3: 30 km Arbeitsweg, 220 Arbeitstage:
  • 2025: (20 × 0,30 + 10 × 0,38) × 220 = 2.156 €
  • 2026: 30 × 0,38 × 220 = 2.508 € (+352 €)
Beispiel 4: 50 km Arbeitsweg, 220 Arbeitstage:
  • 2025: (20 × 0,30 + 30 × 0,38) × 220 = 3.828 €
  • 2026: 50 × 0,38 × 220 = 4.180 € (+352 €)

Wann lohnt sich die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist nur dann steuerlich wirksam, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt (also Pendlerpauschale + andere Werbungskosten) den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen.

Ab wann lohnt es sich (2026)? 1.230 € ÷ 0,38 € ÷ 220 Tage = 14,7 km

Wer mehr als knapp 15 km einfachen Arbeitsweg hat und an ca. 220 Tagen fährt, überschreitet die Pauschale allein durch die Pendlerpauschale.

Homeoffice-Tage nicht vergessen

Die Pendlerpauschale gilt nur für tatsächliche Fahrten ins Büro – nicht für Homeoffice-Tage. Für Homeoffice-Tage gibt es stattdessen die Homeoffice-Pauschale von 6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr).

Optimierungsstrategie: Für Hybridarbeiter empfiehlt sich eine genaue Aufzeichnung, an welchen Tagen Büro und an welchen Homeoffice gearbeitet wurde. Beide Pauschalen lassen sich kombinieren – nur nicht für denselben Tag.

Öffentliche Verkehrsmittel vs. Auto

Die Pendlerpauschale gilt verkehrsmittelunabhängig. Es spielt keine Rolle, ob Sie mit Auto, Bus, Bahn oder Fahrrad zur Arbeit fahren. Jedoch: Wer mit der Bahn fährt und tatsächlich höhere Kosten hat (z.B. teures Jahresticket), kann alternativ die tatsächlichen Kosten ansetzen – wenn diese höher sind als die Pauschale.

Pendlerpauschale bei Homeoffice-Tag im Ausland

Wer im Ausland im Homeoffice arbeitet (z.B. im EU-Ausland), kann für diese Tage weder Pendlerpauschale noch die deutsche Homeoffice-Pauschale absetzen. Hier gelten ggf. die Steuerregeln des Tätigkeitslandes.

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis mit unserem Steuerrechner.