Spenden steuerlich absetzen: So geht's 2026
Veröffentlicht am 10. August 2026
Spenden steuerlich absetzen 2026
Wer spendet, kann einen Teil seiner Spende als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Das gilt für Geld- und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen, Parteien und bestimmte staatliche Einrichtungen.
Wie hoch ist die steuerliche Absetzbarkeit?
Allgemeine Spenden:
- Bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar
- Bei höheren Spenden: Übertrag in das Folgejahr (Spendenrücktrag oder -vortrag möglich)
- Bis zu 1.650 € (Einzelperson) / 3.300 € (Ehepaar): 50% direkt von der Steuerschuld abziehbar (nicht nur von Einkommen)
- Zusätzlich: bis zu 3.300 € / 6.600 € als Sonderausgabe absetzbar
Was sind zulässige Empfänger?
Spenden sind absetzbar an:
- Gemeinnützige Vereine (staatlich anerkannt)
- Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz, UNICEF, WWF etc.)
- Kirchliche Organisationen (Caritas, Diakonie etc.)
- Wissenschaftliche Einrichtungen (Forschungsinstitute)
- Staatliche Einrichtungen (Museen, Schulen etc.)
- Politische Parteien (mit Sonderlimit)
- Einzelpersonen
- Firmen (auch wohltätige)
- Ausländische Organisationen (außer EU-weit anerkannte)
- Organisationen ohne gemeinnützigen Status
Nachweise: Was brauche ich?
Spenden bis 300 Euro:
- Kein förmlicher Spendennachweis nötig
- Kontoauszug reicht als Nachweis
- Zuwendungsbestätigung (früher: Spendenbescheinigung) erforderlich
- Die empfangende Organisation stellt diese aus
- Muss den amtlichen Vordruck erfüllen
Wie wird die Steuerersparnis berechnet?
Die Steuerersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab:
Beispiel: 1.000 Euro Spende an Rotes Kreuz
| Grenzsteuersatz | Steuerersparnis | Effektiver Eigenanteil |
| 25% | 250 € | 750 € |
| 35% | 350 € | 650 € |
| 42% | 420 € | 580 € |
Sachspenden
Sachspenden (z.B. Kleidung, Möbel an die Caritas) sind ebenfalls absetzbar. Grundlage ist der Zeitwert des Gegenstands (nicht der Kaufpreis). Der Zeitwert muss bei hochwertigen Gegenständen nachgewiesen werden.
Sonderfall: Katastrophenhilfe
Bei Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser, Erdbeben) vereinfacht das Finanzamt die Nachweispflichten temporär. Es reicht dann oft der Kontoauszug bis zu bestimmten Beträgen.
Verein gegründet: Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine sind ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar (bis zu den 20%-Grenzen), wenn der Verein für diesen Zweck anerkannt ist. Ausnahme: Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (Sport, Hobby).
Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis mit unserem Steuerrechner.
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