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Spenden steuerlich absetzen: So geht's 2026

Veröffentlicht am 10. August 2026

Spenden steuerlich absetzen 2026

Wer spendet, kann einen Teil seiner Spende als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Das gilt für Geld- und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen, Parteien und bestimmte staatliche Einrichtungen.

Wie hoch ist die steuerliche Absetzbarkeit?

Allgemeine Spenden:

  • Bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar
  • Bei höheren Spenden: Übertrag in das Folgejahr (Spendenrücktrag oder -vortrag möglich)
Spenden an politische Parteien:
  • Bis zu 1.650 € (Einzelperson) / 3.300 € (Ehepaar): 50% direkt von der Steuerschuld abziehbar (nicht nur von Einkommen)
  • Zusätzlich: bis zu 3.300 € / 6.600 € als Sonderausgabe absetzbar

Was sind zulässige Empfänger?

Spenden sind absetzbar an:

  • Gemeinnützige Vereine (staatlich anerkannt)
  • Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz, UNICEF, WWF etc.)
  • Kirchliche Organisationen (Caritas, Diakonie etc.)
  • Wissenschaftliche Einrichtungen (Forschungsinstitute)
  • Staatliche Einrichtungen (Museen, Schulen etc.)
  • Politische Parteien (mit Sonderlimit)
Spenden NICHT absetzbar an:
  • Einzelpersonen
  • Firmen (auch wohltätige)
  • Ausländische Organisationen (außer EU-weit anerkannte)
  • Organisationen ohne gemeinnützigen Status

Nachweise: Was brauche ich?

Spenden bis 300 Euro:

  • Kein förmlicher Spendennachweis nötig
  • Kontoauszug reicht als Nachweis
Spenden über 300 Euro:
  • Zuwendungsbestätigung (früher: Spendenbescheinigung) erforderlich
  • Die empfangende Organisation stellt diese aus
  • Muss den amtlichen Vordruck erfüllen

Wie wird die Steuerersparnis berechnet?

Die Steuerersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab:

Beispiel: 1.000 Euro Spende an Rotes Kreuz

GrenzsteuersatzSteuerersparnisEffektiver Eigenanteil
|---|---|---|
25%250 €750 €
35%350 €650 €
42%420 €580 €

Sachspenden

Sachspenden (z.B. Kleidung, Möbel an die Caritas) sind ebenfalls absetzbar. Grundlage ist der Zeitwert des Gegenstands (nicht der Kaufpreis). Der Zeitwert muss bei hochwertigen Gegenständen nachgewiesen werden.

Sonderfall: Katastrophenhilfe

Bei Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser, Erdbeben) vereinfacht das Finanzamt die Nachweispflichten temporär. Es reicht dann oft der Kontoauszug bis zu bestimmten Beträgen.

Verein gegründet: Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine sind ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar (bis zu den 20%-Grenzen), wenn der Verein für diesen Zweck anerkannt ist. Ausnahme: Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (Sport, Hobby).

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis mit unserem Steuerrechner.