Solidaritätszuschlag 2026: Wer zahlt noch?
Veröffentlicht am 25. Februar 2026
Solidaritätszuschlag 2026: Alle Fakten
Der Solidaritätszuschlag (Soli) wurde zum 1. Januar 2021 für die große Mehrheit der Steuerzahler abgeschafft. Für Spitzenverdiener gilt er jedoch weiterhin. Hier sind alle Fakten.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Soli ist ein Zuschlag auf die Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Er beträgt 5,5% der Steuer – nicht des Einkommens. Eingeführt wurde er 1991 zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung und blieb dann dauerhaft bestehen, bis die Bundesregierung 2021 die Reform beschloss.
Wer zahlt 2026 noch Soli?
Der Soli entfällt vollständig, wenn die Jahreslohnsteuer unter 20.350 Euro liegt. Darüber gelten drei Stufen:
Stufe 1 – Kein Soli (unter 20.350 € Jahres-Lohnsteuer): Gilt für die überwiegende Mehrheit aller Arbeitnehmer in Deutschland.
Stufe 2 – Milderungszone (20.350 € bis ca. 25.000 € Jahres-Lohnsteuer): Statt des vollen Soli-Satzes gilt ein reduzierter, gleitender Satz. Die Belastung steigt langsam an, um einen abrupten Übergang zu vermeiden.
Stufe 3 – Voller Soli (über ca. 25.000 € Jahres-Lohnsteuer): Hier gilt der volle Satz von 5,5% der Lohnsteuer.
Ab welchem Gehalt zahlt man Soli?
Als grobe Orientierung für Steuerklasse 1 (ledig, keine Kinder, GKV, kein Kirchensteuermitglied):
| Brutto/Monat | Jahres-Lohnsteuer (ca.) | Soli |
| bis 6.500 € | unter 18.000 € | Keiner |
| 7.000 € | ~19.500 € | Keiner |
| 7.500 € | ~21.500 € | Milderungszone |
| 8.000 € | ~23.500 € | Milderungszone |
| 9.000 € | ~27.500 € | Voller Soli (5,5%) |
| 10.000 € | ~32.000 € | Voller Soli (5,5%) |
Wie hoch ist der volle Soli?
Formel: Soli = Lohnsteuer × 5,5%
Beispiel: 10.000 Euro Brutto/Monat, SK1:
- Lohnsteuer: ca. 2.900 €/Monat (34.800 €/Jahr)
- Soli: 2.900 × 5,5% = 159,50 €/Monat (1.914 €/Jahr)
Verfassungswidrigkeit – laufende Klagen
Mehrere Steuerrechtsexperten und Verbände haben Klagen gegen den Soli eingereicht. Das Argument: Der ursprüngliche Zweck (Wiedervereinigungsfinanzierung) ist erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu noch keine abschließende Entscheidung getroffen (Stand 2026). Wer Soli zahlt, sollte seine Steuerbescheide vorsorglich offenhalten.
Soli auf Kapitalerträge
Wer Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne) hat, zahlt auf diese ebenfalls Soli – 5,5% der Abgeltungsteuer (25%). Zusammen: 25% + 5,5% × 25% = 26,375% auf Kapitalerträge (plus ggf. Kirchensteuer).
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