Steuern für Selbstständige und Freelancer 2026
Veröffentlicht am 15. August 2026
Steuern für Selbstständige 2026: Der vollständige Überblick
Selbstständige und Freelancer haben eine komplexere Steuersituation als Angestellte. Wir erklären alle relevanten Steuerarten, Vorauszahlungen und Optimierungsmöglichkeiten.
Einkommensteuer für Selbstständige
Selbstständige zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben), nicht auf einen Bruttolohn. Der Gewinn wird entweder:
- Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR): Einfaches Verfahren für kleine Unternehmen
- Bilanzierung: Doppelte Buchführung (ab bestimmten Umsatz-/Gewinngrenzen Pflicht)
Steuersatz: Gleicher progressiver Einkommensteuertarif wie für Angestellte. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €.
Gewerbesteuer (für Gewerbetreibende)
Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, IT-Freelancer) zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende (Händler, Handwerker, bestimmte Dienstleister) zahlen Gewerbesteuer ab einem Gewinn von 24.500 Euro (Freibetrag).
Berechnung:
- Gewerbeertrag × 3,5% (Steuermesszahl) × Hebesatz (je nach Gemeinde)
- Typischer Hebesatz: 300–500% → effektiver Steuersatz: 10,5–17,5%
- Die Gewerbesteuer kann teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden
Umsatzsteuer (USt) / Mehrwertsteuer
Selbstständige mit Umsatz über 22.000 Euro/Jahr (Kleinunternehmergrenze 2024 erhöht) sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig:
- Normaler USt-Satz: 19%
- Ermäßigter Satz: 7% (Lebensmittel, Bücher, Kultur etc.)
- Voranmeldung: monatlich oder quartalsweise beim Finanzamt
Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige
Selbstständige müssen sich selbst krankenversichern – keine Pflichtversicherung über Arbeitgeber.
Option 1: Gesetzliche KV (freiwillig)
- Beitrag: einkommensabhängig, mind. 160,15 €/Monat (Mindestbeitrag 2026)
- Plus Pflegeversicherung: ca. 35 €/Monat (kinderlos)
- Vorteil: Familienversicherung möglich
- Risikoabhängig, keine Familienversicherung
- Oft günstiger für junge, gesunde Singles
Rentenversicherung für Selbstständige
Die meisten Selbstständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig – außer bestimmte Berufsgruppen (Lehrer, Handwerker, Pflegepersonen etc.).
Selbstständige können freiwillig in die gesetzliche RV einzahlen oder private Altersvorsorge betreiben (Rürup-Rente mit steuerlichen Vorteilen).
Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten
1. Betriebsausgaben: Alle notwendigen Ausgaben für das Unternehmen sind abzugsfähig:
- Homeoffice (anteilige Miete wenn Arbeitszimmer Mittelpunkt)
- Computer, Software, Fachliteratur
- Telefon- und Internetkosten (betrieblicher Anteil)
- Fortbildungen
- Fahrtkosten (tatsächliche Kosten oder 0,30 €/km pauschal)
3. Verlustvortrag: Verluste aus einer Periode können in zukünftige Gewinnjahre vorgetragen werden.
4. Investitionsabzugsbetrag (IAB): Unternehmen können 50% geplanter Investitionen in das laufende Jahr vorziehen und als Betriebsausgabe absetzen (max. 200.000 € IAB gesamt).
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