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Steuern für Selbstständige und Freelancer 2026

Veröffentlicht am 15. August 2026

Steuern für Selbstständige 2026: Der vollständige Überblick

Selbstständige und Freelancer haben eine komplexere Steuersituation als Angestellte. Wir erklären alle relevanten Steuerarten, Vorauszahlungen und Optimierungsmöglichkeiten.

Einkommensteuer für Selbstständige

Selbstständige zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben), nicht auf einen Bruttolohn. Der Gewinn wird entweder:

  • Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR): Einfaches Verfahren für kleine Unternehmen
  • Bilanzierung: Doppelte Buchführung (ab bestimmten Umsatz-/Gewinngrenzen Pflicht)
Vorauszahlungen: Selbstständige müssen vierteljährlich Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten (März, Juni, September, Dezember). Das Finanzamt setzt diese auf Basis des Vorjahresgewinns fest.

Steuersatz: Gleicher progressiver Einkommensteuertarif wie für Angestellte. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €.

Gewerbesteuer (für Gewerbetreibende)

Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, IT-Freelancer) zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende (Händler, Handwerker, bestimmte Dienstleister) zahlen Gewerbesteuer ab einem Gewinn von 24.500 Euro (Freibetrag).

Berechnung:

  • Gewerbeertrag × 3,5% (Steuermesszahl) × Hebesatz (je nach Gemeinde)
  • Typischer Hebesatz: 300–500% → effektiver Steuersatz: 10,5–17,5%
  • Die Gewerbesteuer kann teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden

Umsatzsteuer (USt) / Mehrwertsteuer

Selbstständige mit Umsatz über 22.000 Euro/Jahr (Kleinunternehmergrenze 2024 erhöht) sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig:

  • Normaler USt-Satz: 19%
  • Ermäßigter Satz: 7% (Lebensmittel, Bücher, Kultur etc.)
  • Voranmeldung: monatlich oder quartalsweise beim Finanzamt
Kleinunternehmerregelung: Wer unter 25.000 €/Jahr Vorjahresumsatz hat (ab 2024 neue Grenze: 22.000 €/Jahr Vorjahr und 50.000 €/Jahr aktuell), kann auf USt verzichten. Dann keine USt-Abführung, aber auch kein Vorsteuerabzug.

Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige

Selbstständige müssen sich selbst krankenversichern – keine Pflichtversicherung über Arbeitgeber.

Option 1: Gesetzliche KV (freiwillig)

  • Beitrag: einkommensabhängig, mind. 160,15 €/Monat (Mindestbeitrag 2026)
  • Plus Pflegeversicherung: ca. 35 €/Monat (kinderlos)
  • Vorteil: Familienversicherung möglich
Option 2: Private KV
  • Risikoabhängig, keine Familienversicherung
  • Oft günstiger für junge, gesunde Singles

Rentenversicherung für Selbstständige

Die meisten Selbstständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig – außer bestimmte Berufsgruppen (Lehrer, Handwerker, Pflegepersonen etc.).

Selbstständige können freiwillig in die gesetzliche RV einzahlen oder private Altersvorsorge betreiben (Rürup-Rente mit steuerlichen Vorteilen).

Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten

1. Betriebsausgaben: Alle notwendigen Ausgaben für das Unternehmen sind abzugsfähig:

  • Homeoffice (anteilige Miete wenn Arbeitszimmer Mittelpunkt)
  • Computer, Software, Fachliteratur
  • Telefon- und Internetkosten (betrieblicher Anteil)
  • Fortbildungen
  • Fahrtkosten (tatsächliche Kosten oder 0,30 €/km pauschal)
2. Rürup-Rente: Beiträge zur Rürup-Rente sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar (2026: bis zu 29.344 € für Alleinstehende).

3. Verlustvortrag: Verluste aus einer Periode können in zukünftige Gewinnjahre vorgetragen werden.

4. Investitionsabzugsbetrag (IAB): Unternehmen können 50% geplanter Investitionen in das laufende Jahr vorziehen und als Betriebsausgabe absetzen (max. 200.000 € IAB gesamt).