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Rente und Steuern: Wie viel Ihrer Rente ist steuerpflichtig?

Veröffentlicht am 1. Juni 2026

Rente und Steuern: Was Sie wissen müssen

Die Besteuerung der gesetzlichen Rente wurde durch das Alterseinkünftegesetz 2005 grundlegend reformiert. Seitdem werden Renten schrittweise immer stärker besteuert. Wir erklären alle Details für Rentner und zukünftige Rentner.

Der Besteuerungsanteil steigt jährlich

Wer 2005 in Rente ging, musste nur 50% seiner Rente versteuern. Jedes Jahr steigt der Besteuerungsanteil für den neuen Rentnerjahrgang um 1 Prozentpunkt (bis 2020) bzw. 0,5 Prozentpunkte (ab 2020) an.

Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn:

RentenbeginnBesteuerungsanteilSteuerfreier Anteil
|---|---|---|
200550%50%
201060%40%
201570%30%
202080%20%
202483%17%
202583,5%16,5%
202684%16%
203086%14%
204094%6%
2058+100%0%

Der Rentenfreibetrag: Was ist das?

Der steuerfreie Anteil wird als Rentenfreibetrag in Euro umgerechnet und gilt dauerhaft für diesen Rentenjahrgang.

Beispiel:

  • Rentenbeginn 2026, monatliche Rente: 1.500 €/Monat (18.000 €/Jahr)
  • Besteuerungsanteil: 84%
  • Steuerpflichtiger Anteil: 18.000 × 84% = 15.120 €/Jahr
  • Rentenfreibetrag: 18.000 × 16% = 2.880 €/Jahr (bleibt dauerhaft)
Wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt, wird der Freibetrag nicht erhöht – der gesamte Anpassungsbetrag ist steuerpflichtig.

Ab wann zahlt man Rentensteuer?

Rente zahlt Einkommensteuer, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) übersteigen.

Alleinstehender Rentner, Rentenbeginn 2026:

  • Steuerfreie Rente nötig: 12.348 € ÷ 84% = 14.700 €/Jahr = 1.225 €/Monat
  • Bruttorente ab ca. 1.225 €/Monat → Einkommensteuer möglich
Verheiratetes Rentnerpaar (gemeinsame Veranlagung):
  • Doppelter Grundfreibetrag: 2 × 12.348 € = 24.696 €
  • Bruttorente ab ca. 2.450 €/Monat kombiniert → Einkommensteuer möglich

Kranken- und Pflegeversicherung im Rentenalter

Als GKV-Pflichtversicherter im Rentenalter zahlen Sie:

  • Krankenversicherung: ca. 7,3% (AG-Anteil zahlt Deutsche Rentenversicherung)
  • Pflegeversicherung: 1,7% oder 2,3% (je nach Kinderstatus)
Diese Beiträge mindern nicht automatisch die Steuerlast, können aber als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Sonderausgaben für Rentner

Rentner können folgende Sonderausgaben geltend machen:

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (vollständig absetzbar)
  • Riester-Beiträge (wenn noch aktiv)
  • Spenden (bis 20% des Einkommens)

Tipp: Steuererklärung als Rentner oft lohnend

Viele Rentner unterschätzen die Möglichkeit zur Steuererstattung. Wer Kosten für Arzt, Medikamente, Pflegehilfsmittel oder haushaltsnahe Dienstleistungen hat, kann diese in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Aufwendungen absetzen.