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Nebeneinkommen und Steuern: Was muss ich angeben?

Veröffentlicht am 20. September 2026

Nebeneinkommen und Steuern 2026: Was Sie angeben müssen

Wer neben seinem Hauptjob noch Geld verdient – durch Freelance-Arbeit, Vermietung, Kapitalerträge oder andere Tätigkeiten – muss wissen, was steuerpflichtig ist und was nicht.

Was zählt als Nebeneinkommen?

Nebeneinkommen umfasst alle Einkünfte neben dem Hauptarbeitsverhältnis:

EinkunftsartBeispiele
|---|---|
Selbstständige TätigkeitFreelancer, Beratung, Honorare
Gewerbliche TätigkeitOnlineshop, Handwerk
Vermietung und VerpachtungWohnung, Zimmer, Ferienwohnung
KapitalerträgeDividenden, Zinsen, Kursgewinne
Sonstige EinkünfteGelegenheitsarbeit, private Veräußerungen

Freigrenze vs. Freibetrag

Wichtige Unterscheidung:

  • Freibetrag: Betrag wird grundsätzlich steuerfrei – nur der darüber liegende Teil wird besteuert
  • Freigrenze: Wird die Grenze überschritten, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig (nicht nur der übersteigende Teil)
Für Nebeneinkünfte gilt meistens eine Freigrenze von 410 Euro/Jahr:
  • Nebeneinkünfte bis 410 €/Jahr → keine Steuerpflicht
  • Ab 401 € → der gesamte Betrag ist steuerpflichtig (also auch die ersten 400 €!)
Ausnahme: Kapitalerträge haben einen Freibetrag (Sparerpauschbetrag) von 1.000 € (Alleinstehende) / 2.000 € (Ehepaare).

Pflicht zur Steuererklärung

Wer Nebeneinkünfte über 410 Euro hat, muss eine Steuererklärung abgeben (Pflichtveranlagung). Das gilt unabhängig davon, ob letztlich Steuern anfallen.

Konsequenz bei Nicht-Abgabe:

  • Das Finanzamt kann Schätzungen vornehmen
  • Zinsen und Verspätungszuschläge können anfallen
  • Bei wiederholter Nicht-Abgabe: Strafverfolgung

Freelance und Selbstständigkeit: Besonderheiten

Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR): Freelancer ermitteln den Gewinn durch: Einnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn

Absetzbare Betriebsausgaben:

  • Homeoffice (anteilige Miete wenn Arbeitszimmer Mittelpunkt)
  • Computer, Software, Telefonkosten
  • Fahrten zu Kunden (0,30 €/km oder tatsächliche Kosten)
  • Fortbildungen
Gewerbesteuer: Nur bei gewerblicher Tätigkeit (nicht bei Freiberuflern) ab 24.500 € Jahresgewinn.

Umsatzsteuer: Ab 25.000 €/Jahr Vorjahresumsatz (Kleinunternehmergrenze) umsatzsteuerpflichtig.

Vermietung und Verpachtung

Steuerpflichtig ab dem ersten Euro: Mieteinnahmen sind ohne Freigrenze steuerpflichtig. Aber: Es können viele Kosten abgesetzt werden:

  • Abschreibung der Immobilie (1,5% bis 3% je nach Baujahr)
  • Zinsen für Immobilienkredite
  • Nebenkosten, Verwaltungskosten
  • Renovierungskosten
Möbliertes Zimmer / Airbnb: Grundsätzlich steuerpflichtig. Kurzzeitvermietung (unter 4 Wochen) kann unter bestimmten Umständen steuerfrei sein.

Kapitalerträge

Kapitalerträge werden mit der Abgeltungsteuer von 25% (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) direkt von der depotführenden Bank einbehalten.

Sparerpauschbetrag:

  • 1.000 €/Jahr (Alleinstehende)
  • 2.000 €/Jahr (Verheiratete)
Freistellungsauftrag bei der Bank stellen, sonst werden die ersten 1.000 € trotzdem besteuert!

Günstigerprüfung: Wer einen persönlichen Steuersatz unter 25% hat, kann Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und zum persönlichen Steuersatz versteuern.

Online-Verkäufe: Was ist steuerpflichtig?

Private Veräußerungsgeschäfte (§23 EStG):

  • Immobilien: Steuerpflichtig wenn innerhalb von 10 Jahren nach Kauf verkauft
  • Wertpapiere: Steuerpflichtig (Abgeltungsteuer) ohne Haltefrist
  • Gebrauchsgegenstände (eBay, Kleinanzeigen): Bis 600 € Freigrenze steuerfrei
Gewerblicher Handel: Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Waren kauft und verkauft, wird gewerblich eingestuft → Gewerbesteuer und Einkommensteuer.