Nebeneinkommen und Steuern: Was muss ich angeben?
Veröffentlicht am 20. September 2026
Nebeneinkommen und Steuern 2026: Was Sie angeben müssen
Wer neben seinem Hauptjob noch Geld verdient – durch Freelance-Arbeit, Vermietung, Kapitalerträge oder andere Tätigkeiten – muss wissen, was steuerpflichtig ist und was nicht.
Was zählt als Nebeneinkommen?
Nebeneinkommen umfasst alle Einkünfte neben dem Hauptarbeitsverhältnis:
| Einkunftsart | Beispiele |
| Selbstständige Tätigkeit | Freelancer, Beratung, Honorare |
| Gewerbliche Tätigkeit | Onlineshop, Handwerk |
| Vermietung und Verpachtung | Wohnung, Zimmer, Ferienwohnung |
| Kapitalerträge | Dividenden, Zinsen, Kursgewinne |
| Sonstige Einkünfte | Gelegenheitsarbeit, private Veräußerungen |
Freigrenze vs. Freibetrag
Wichtige Unterscheidung:
- Freibetrag: Betrag wird grundsätzlich steuerfrei – nur der darüber liegende Teil wird besteuert
- Freigrenze: Wird die Grenze überschritten, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig (nicht nur der übersteigende Teil)
- Nebeneinkünfte bis 410 €/Jahr → keine Steuerpflicht
- Ab 401 € → der gesamte Betrag ist steuerpflichtig (also auch die ersten 400 €!)
Pflicht zur Steuererklärung
Wer Nebeneinkünfte über 410 Euro hat, muss eine Steuererklärung abgeben (Pflichtveranlagung). Das gilt unabhängig davon, ob letztlich Steuern anfallen.
Konsequenz bei Nicht-Abgabe:
- Das Finanzamt kann Schätzungen vornehmen
- Zinsen und Verspätungszuschläge können anfallen
- Bei wiederholter Nicht-Abgabe: Strafverfolgung
Freelance und Selbstständigkeit: Besonderheiten
Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR): Freelancer ermitteln den Gewinn durch: Einnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn
Absetzbare Betriebsausgaben:
- Homeoffice (anteilige Miete wenn Arbeitszimmer Mittelpunkt)
- Computer, Software, Telefonkosten
- Fahrten zu Kunden (0,30 €/km oder tatsächliche Kosten)
- Fortbildungen
Umsatzsteuer: Ab 25.000 €/Jahr Vorjahresumsatz (Kleinunternehmergrenze) umsatzsteuerpflichtig.
Vermietung und Verpachtung
Steuerpflichtig ab dem ersten Euro: Mieteinnahmen sind ohne Freigrenze steuerpflichtig. Aber: Es können viele Kosten abgesetzt werden:
- Abschreibung der Immobilie (1,5% bis 3% je nach Baujahr)
- Zinsen für Immobilienkredite
- Nebenkosten, Verwaltungskosten
- Renovierungskosten
Kapitalerträge
Kapitalerträge werden mit der Abgeltungsteuer von 25% (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) direkt von der depotführenden Bank einbehalten.
Sparerpauschbetrag:
- 1.000 €/Jahr (Alleinstehende)
- 2.000 €/Jahr (Verheiratete)
Günstigerprüfung: Wer einen persönlichen Steuersatz unter 25% hat, kann Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und zum persönlichen Steuersatz versteuern.
Online-Verkäufe: Was ist steuerpflichtig?
Private Veräußerungsgeschäfte (§23 EStG):
- Immobilien: Steuerpflichtig wenn innerhalb von 10 Jahren nach Kauf verkauft
- Wertpapiere: Steuerpflichtig (Abgeltungsteuer) ohne Haltefrist
- Gebrauchsgegenstände (eBay, Kleinanzeigen): Bis 600 € Freigrenze steuerfrei
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