Lohnsteuer vs. Einkommensteuer: Was ist der Unterschied?
Veröffentlicht am 5. April 2026
Lohnsteuer vs. Einkommensteuer: Der genaue Unterschied
Lohnsteuer und Einkommensteuer werden oft synonym verwendet – dabei gibt es einen wichtigen rechtlichen Unterschied, der für Ihre Steuererklärung relevant ist.
Die Einkommensteuer – das übergeordnete Konzept
Die Einkommensteuer ist die umfassende Steuer auf alle Einkunftsarten in Deutschland:
1. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohnsteuer) 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Freiberufler) 4. Einkünfte aus Kapitalvermögen 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 6. Sonstige Einkünfte (Renten, Unterhalt etc.)
Die Einkommensteuer ist die "Muttersteuer" – alle anderen Steuern auf Einkünfte sind Erscheinungsformen der Einkommensteuer.
Die Lohnsteuer – eine Unterform der Einkommensteuer
Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern die besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Sie wird:
- Direkt vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt einbehalten
- Monatlich ans Finanzamt abgeführt
- Als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer behandelt
Der Unterschied im Steuerbescheid
Am Jahresende (bei der Steuererklärung) wird die tatsächliche Einkommensteuerschuld berechnet – und mit der bereits einbehaltenen Lohnsteuer verrechnet:
Formel: Einkommensteuerschuld − einbehaltene Lohnsteuer = Erstattung (negativ) oder Nachzahlung (positiv)
Beispiel:
- Tatsächliche Einkommensteuer: 5.000 €
- Einbehaltene Lohnsteuer (12 Monate): 5.600 €
- Erstattung: 600 €
Warum unterscheidet sich Lohnsteuer von tatsächlicher Steuer?
Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer nach einer vereinfachten Monatsmethode. Folgende Faktoren können dazu führen, dass die Jahressteuer abweicht:
- Freibeträge wurden nicht eingetragen
- Werbungskosten wurden nicht berücksichtigt
- Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten etc.)
- Sonderausgaben (Spenden, Riester)
- Schwankendes Einkommen (Kurzarbeit, Krankheit)
- Mehrere Arbeitgeber oder Jobwechsel im Jahr
Was ist die Kapitalertragsteuer / Abgeltungsteuer?
Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne) werden mit der Abgeltungsteuer von 25% (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) pauschal besteuert. Diese ist ebenfalls eine Unterform der Einkommensteuer, aber wird separat erhoben und mit dem persönlichen Steuersatz nicht verrechnet (außer wenn dieser niedriger ist).
Quellensteuer für Auslandseinkünfte
Wer Einkünfte aus dem Ausland hat, kann mit Quellensteuer des ausländischen Staates konfrontiert sein. Durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird vermieden, dass dieselben Einkünfte zweimal besteuert werden.
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