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Kirchensteuer 2026: Sätze nach Bundesland

Veröffentlicht am 30. März 2026

Kirchensteuer 2026: Alles Wichtige

Die Kirchensteuer ist eine besondere Steuer, die Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften auf ihre Einkommensteuer zahlen. Deutschland ist eines der wenigen Länder weltweit, in dem der Staat Kirchensteuer einzieht.

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Kirchensteuer zahlen alle Personen, die: 1. Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft sind – hauptsächlich evangelische und katholische Kirche, aber auch jüdische Gemeinden und einige andere 2. Unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind 3. Einkommensteuer zahlen – wer keine Steuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer

Das Finanzamt zieht die Kirchensteuer automatisch ein und leitet sie an die jeweilige Religionsgemeinschaft weiter. Die Mitgliedschaft wird über die Lohnsteuerkarte (ELStAM) übermittelt.

Kirchensteuersätze 2026 nach Bundesland

BundeslandKirchensteuersatz
|---|---|
Bayern8% der Lohnsteuer
Baden-Württemberg8% der Lohnsteuer
Berlin9% der Lohnsteuer
Brandenburg9% der Lohnsteuer
Bremen9% der Lohnsteuer
Hamburg9% der Lohnsteuer
Hessen9% der Lohnsteuer
Mecklenburg-Vorpommern9% der Lohnsteuer
Niedersachsen9% der Lohnsteuer
Nordrhein-Westfalen9% der Lohnsteuer
Rheinland-Pfalz9% der Lohnsteuer
Saarland9% der Lohnsteuer
Sachsen9% der Lohnsteuer
Sachsen-Anhalt9% der Lohnsteuer
Schleswig-Holstein9% der Lohnsteuer
Thüringen9% der Lohnsteuer
Fazit: Nur in Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Satz 8% – in allen anderen Bundesländern sind es 9%.

Rechenbeispiele

Beispiel 1: 4.000 € Brutto, SK1, NRW (9% Kirchensteuer)

  • Lohnsteuer: ca. 720 €/Monat
  • Kirchensteuer: 720 × 9% = 64,80 €/Monat (777,60 €/Jahr)
Beispiel 2: 4.000 € Brutto, SK1, Bayern (8% Kirchensteuer)
  • Lohnsteuer: ca. 720 €/Monat
  • Kirchensteuer: 720 × 8% = 57,60 €/Monat (691,20 €/Jahr)
  • Unterschied Bayern/Rest: 7,20 €/Monat oder 86,40 €/Jahr

Kappung der Kirchensteuer

In einigen Bundesländern gibt es eine Kappungsregelung: Die Kirchensteuer wird auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt, um sehr hohe Belastungen bei Spitzenverdienern zu vermeiden. Diese Regelung gilt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Für die meisten Arbeitnehmer greift die Kappung nicht – sie ist nur bei sehr hohen Einkommenspitzen relevant.

Kirchensteuer auf Sonderzahlungen

Auch auf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni fällt Kirchensteuer an. Da diese mit dem regulären Monatsgehalt zusammen versteuert werden, steigt die Kirchensteuerbelastung im Auszahlungsmonat entsprechend.

Kirchenaustritt – Ablauf und Konsequenzen

Wer aus der Kirche austreten möchte, um keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, muss dies beim Staat erklären – nicht bei der Kirche selbst:

Zuständige Stellen:

  • Standesamt (in manchen Bundesländern)
  • Amtsgericht (in manchen Bundesländern)
  • Seit 2023 auch digital möglich in einigen Bundesländern
Kosten: Meist 25–35 Euro Gebühr

Wirkung: Ab dem Folgemonat nach dem Austritt ist keine Kirchensteuer mehr fällig. Der bisherige Jahresbetrag wird anteilig berechnet.

Kirchliche Konsequenzen: Der Austritt aus dem Steuerrecht bedeutet auch den Austritt aus der Kirchengemeinschaft. Dies hat kirchenrechtliche Konsequenzen (z.B. kein kirchliches Begräbnis, kein Taufpate mehr sein).

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