Homeoffice-Pauschale 2026: 6 Euro pro Tag bis 1.260 Euro
Veröffentlicht am 5. Februar 2026
Homeoffice-Pauschale 2026: Alle Details
Die Homeoffice-Pauschale wurde entfristet und ist dauerhaft im deutschen Steuerrecht verankert. Wer von zu Hause aus arbeitet, kann diese Pauschale ohne großen Aufwand in der Steuererklärung geltend machen.
Die Regelung im Überblick
- Betrag: 6 Euro pro Homeoffice-Tag
- Maximum: 210 Homeoffice-Tage × 6 € = 1.260 Euro/Jahr
- Kein separates Arbeitszimmer erforderlich – der Küchentisch reicht aus
- Gilt für jeden Raum, in dem berufliche Tätigkeit ausgeübt wird
- Auch für Küchentisch oder Wohnzimmer zulässig
Für wen gilt die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale gilt für:
- Angestellte, die ihrer beruflichen Tätigkeit ganz oder überwiegend von zu Hause aus nachgehen
- Beamte und Richter im Homeoffice
- Selbstständige und Freiberufler können sie ebenfalls ansetzen (als Betriebsausgabe)
- Auch für Auszubildende und Studenten im Homeoffice anwendbar
Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitszimmer
Wer ein häusliches Arbeitszimmer hat, kann entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten absetzen – aber nicht beides.
| Kriterium | Homeoffice-Pauschale | Häusliches Arbeitszimmer |
| Maximaler Abzugsbetrag | 1.260 €/Jahr | Bis zu 1.260 € pauschal oder unbegrenzt bei Mittelpunkt der Tätigkeit |
| Separates Zimmer erforderlich | Nein | Ja (ausschließlich berufliche Nutzung) |
| Nachweis | Eigennachweis, Kalender | Grundriss, Aufstellung der Kosten |
| Für wen | Alle, die zu Hause arbeiten | Nur wenn Arbeitszimmer Mittelpunkt ist |
Kombination mit Pendlerpauschale
Beide Pauschalen lassen sich in einem Steuerjahr kombinieren – aber nicht für denselben Tag:
- Bürotag: Pendlerpauschale (0,38 €/km × einfache Entfernung)
- Homeoffice-Tag: Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag)
- 110 Bürotage, 20 km Weg: 110 × 20 × 0,38 = 836 €
- 110 Homeoffice-Tage: 110 × 6 = 660 €
- Gesamt Werbungskosten: 1.496 € (über dem Pauschbetrag von 1.230 €)
- Tatsächliche Steuerersparnis: (1.496 - 1.230) × Steuersatz
Nachweis für das Finanzamt
Das Finanzamt kann einen Nachweis verlangen, dass Sie tatsächlich im Homeoffice gearbeitet haben. Empfehlung:
- Führen Sie einen einfachen Kalender oder eine Excel-Tabelle mit den Homeoffice-Tagen
- Dokumentieren Sie ggf. E-Mails vom Arbeitgeber über Homeoffice-Genehmigungen
- Bei Betriebsprüfungen kann auch die IT-Infrastruktur als Nachweis dienen
Steuerliche Auswirkung
Beispiel: 100 Homeoffice-Tage, Steuersatz 35%:
- Homeoffice-Pauschale: 100 × 6 € = 600 €
- Steuerersparnis: 600 × 35% = 210 € Steuerrückerstattung (nur wenn über Pauschbetrag)
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