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Homeoffice-Pauschale 2026: 6 Euro pro Tag bis 1.260 Euro

Veröffentlicht am 5. Februar 2026

Homeoffice-Pauschale 2026: Alle Details

Die Homeoffice-Pauschale wurde entfristet und ist dauerhaft im deutschen Steuerrecht verankert. Wer von zu Hause aus arbeitet, kann diese Pauschale ohne großen Aufwand in der Steuererklärung geltend machen.

Die Regelung im Überblick

  • Betrag: 6 Euro pro Homeoffice-Tag
  • Maximum: 210 Homeoffice-Tage × 6 € = 1.260 Euro/Jahr
  • Kein separates Arbeitszimmer erforderlich – der Küchentisch reicht aus
  • Gilt für jeden Raum, in dem berufliche Tätigkeit ausgeübt wird
  • Auch für Küchentisch oder Wohnzimmer zulässig

Für wen gilt die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale gilt für:

  • Angestellte, die ihrer beruflichen Tätigkeit ganz oder überwiegend von zu Hause aus nachgehen
  • Beamte und Richter im Homeoffice
  • Selbstständige und Freiberufler können sie ebenfalls ansetzen (als Betriebsausgabe)
  • Auch für Auszubildende und Studenten im Homeoffice anwendbar

Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitszimmer

Wer ein häusliches Arbeitszimmer hat, kann entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten absetzen – aber nicht beides.

KriteriumHomeoffice-PauschaleHäusliches Arbeitszimmer
|---|---|---|
Maximaler Abzugsbetrag1.260 €/JahrBis zu 1.260 € pauschal oder unbegrenzt bei Mittelpunkt der Tätigkeit
Separates Zimmer erforderlichNeinJa (ausschließlich berufliche Nutzung)
NachweisEigennachweis, KalenderGrundriss, Aufstellung der Kosten
Für wenAlle, die zu Hause arbeitenNur wenn Arbeitszimmer Mittelpunkt ist
Tipp: Seit 2023 ist der Abzug für das häusliche Arbeitszimmer vereinheitlicht: 1.260 Euro Jahrespauschale oder tatsächliche Kosten (wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist).

Kombination mit Pendlerpauschale

Beide Pauschalen lassen sich in einem Steuerjahr kombinieren – aber nicht für denselben Tag:

  • Bürotag: Pendlerpauschale (0,38 €/km × einfache Entfernung)
  • Homeoffice-Tag: Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag)
Beispielrechnung für Hybridarbeit:
  • 110 Bürotage, 20 km Weg: 110 × 20 × 0,38 = 836 €
  • 110 Homeoffice-Tage: 110 × 6 = 660 €
  • Gesamt Werbungskosten: 1.496 € (über dem Pauschbetrag von 1.230 €)
  • Tatsächliche Steuerersparnis: (1.496 - 1.230) × Steuersatz

Nachweis für das Finanzamt

Das Finanzamt kann einen Nachweis verlangen, dass Sie tatsächlich im Homeoffice gearbeitet haben. Empfehlung:

  • Führen Sie einen einfachen Kalender oder eine Excel-Tabelle mit den Homeoffice-Tagen
  • Dokumentieren Sie ggf. E-Mails vom Arbeitgeber über Homeoffice-Genehmigungen
  • Bei Betriebsprüfungen kann auch die IT-Infrastruktur als Nachweis dienen

Steuerliche Auswirkung

Beispiel: 100 Homeoffice-Tage, Steuersatz 35%:

  • Homeoffice-Pauschale: 100 × 6 € = 600 €
  • Steuerersparnis: 600 × 35% = 210 € Steuerrückerstattung (nur wenn über Pauschbetrag)
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