Handwerkerleistungen steuerlich absetzen 2026
Veröffentlicht am 5. August 2026
Handwerkerleistungen absetzen 2026: Alles Wichtige
Wer Handwerker ins Haus bestellt – für Renovierungen, Reparaturen oder Modernisierungen –, kann einen Teil der Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Das ist ein besonders attraktiver Steuervorteil, weil er direkt die Steuerlast reduziert.
Was genau ist absetzbar?
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen:
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG):
- 20% der Lohnkosten, max. 4.000 €/Jahr
- Für Reinigung, Gartenarbeit, Pflege (nicht Handwerker im engeren Sinne)
- 20% der Lohnkosten, maximal 6.000 Euro Lohnkosten absetzbar
- Maximale Steuerersparnis: 1.200 Euro/Jahr
Was zählt als Handwerkerleistung?
Absetzbar sind Leistungen, die zur Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung der selbst genutzten Wohnung oder des Hauses erbracht werden:
Ja, absetzbar:
- Malerarbeiten (innen und außen)
- Bodenverlegung (Parkett, Fliesen, Laminat)
- Sanitärarbeiten (Badezimmer, Heizung)
- Elektroinstallationen
- Fenster- und Türenwechsel
- Dacharbeiten
- Gartenbauarbeiten (Pflanzung, Mähen, Hecke)
- Kaminservice, Schornsteinfeger
- Treppenhausreinigung (bei Eigentümern)
- Materialkosten (nur Lohnkosten des Handwerkers!)
- Öffentlich geförderte Maßnahmen (z.B. KfW-Förderung)
- Handwerkerleistungen für vermietete Objekte
- Neubaumaßnahmen (nur Renovierung und Erhaltung, kein Neubau)
Wie wird der Abzug berechnet?
Formel: 20% der Lohnkosten, max. 6.000 € Lohnkosten = max. 1.200 € Steuerersparnis
Beispiel 1: Rechnung 2.000 € gesamt (davon 1.200 € Lohn + 800 € Material):
- Absetzbar: 1.200 € × 20% = 240 € Steuerersparnis
- Absetzbar: 3.500 × 20% = 700 € Steuerersparnis
- Absetzbar: 6.000 € (Höchstgrenze!) × 20% = 1.200 € Steuerersparnis
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit
1. Rechnung und Überweisung: Das Finanzamt verlangt:
- Eine ordentliche Rechnung des Handwerkers mit Aufteilung in Lohn und Material
- Zahlung per Überweisung (kein Barzahlung!)
- Barzahlung wird nicht anerkannt – auch wenn Quittung vorhanden!
Kombination mit anderen Steuervorteilen
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen sind getrennte Kategorien:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: bis 4.000 €/Jahr (20% von max. 20.000 €)
- Handwerkerleistungen: bis 1.200 €/Jahr (20% von max. 6.000 €)
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