Günstigerprüfung: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Veröffentlicht am 25. Juni 2026
Günstigerprüfung 2026: Kinderfreibetrag vs. Kindergeld
Das Finanzamt führt bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch die Günstigerprüfung durch: Es vergleicht, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie finanziell vorteilhafter ist. Wir erklären den Mechanismus genau.
Zwei Systeme für Familien
In Deutschland gibt es zwei parallele Förderungen für Familien:
1. Kindergeld – eine direkte Zahlung:
- 255 Euro/Monat pro Kind (2026) für erstes bis drittes Kind
- Kein Einfluss auf die Steuerlast direkt
- Wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt
- 9.652 Euro pro Kind (2026)
- Wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen
- Spart Steuern proportional zum Grenzsteuersatz
Wie funktioniert die Günstigerprüfung?
Das Finanzamt berechnet im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung:
Variante A (Kindergeld): Einkommensteuer auf das volle Einkommen ohne Kinderfreibetrag
Variante B (Kinderfreibetrag): Einkommensteuer auf das Einkommen abzüglich Kinderfreibetrag (9.652 €) + Anrechnung des Kindergelds (255 × 12 = 3.060 €/Kind)
Der Vergleich: Variante A − Variante B = Differenz
- Wenn Differenz > Kindergeld: Freibetrag günstiger → wird automatisch angewendet
- Wenn Differenz < Kindergeld: Kindergeld günstiger → bleibt beim Kindergeld
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Freibetrag?
Die Grenze liegt dort, wo die Steuerersparnis durch den Freibetrag das Kindergeld übersteigt:
Steuerersparnis = Kinderfreibetrag × Grenzsteuersatz
Bei einem Kinderfreibetrag von 9.652 Euro:
- Kindergeld = 3.060 €/Jahr (1 Kind)
- Für Gleichwertigkeit: 9.652 × Grenzsteuersatz = 3.060 → Grenzsteuersatz = 31,7%
Ungefähre Einkommensgrenzen (alleinstehend, 1 Kind):
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz | Freibetrag günstiger? |
| Unter 30.000 € | ~25% | Nein (Kindergeld) |
| 30.000–40.000 € | ~30% | Knapp nein |
| 40.000–60.000 € | ~35% | Ja |
| Über 60.000 € | ~40% | Deutlich ja |
Mehrere Kinder: Multiplikatoreffekt
Bei mehreren Kindern werden mehrere Kinderfreibeträge angesetzt (pro Kind 9.652 €), und auch das Kindergeld ist pro Kind zu verrechnen.
Beispiel: 2 Kinder, zu versteuerndes Einkommen 80.000 €:
- Kindergeld: 2 × 3.060 = 6.120 €/Jahr
- Kinderfreibetrag: 2 × 9.652 = 19.304 €
- Steuerersparnis bei 42%: 19.304 × 42% = 8.108 €
- Mehrersparnis durch Freibetrag: 8.108 - 6.120 = 1.988 €
Was passiert mit dem Kindergeld bei Günstigerprüfung?
Das ausgezahlte Kindergeld wird nicht zurückgefordert – es wird in der Steuererklärung als Minderung der Steuererstattung angerechnet. Netto-Effekt:
Steuerersparnis durch Freibetrag − bereits erhaltenes Kindergeld = Netto-Vorteil aus Günstigerprüfung
Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner mit dem Kinderfreibetrag-Slider, um verschiedene Szenarien zu berechnen.
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