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Günstigerprüfung: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Veröffentlicht am 25. Juni 2026

Günstigerprüfung 2026: Kinderfreibetrag vs. Kindergeld

Das Finanzamt führt bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch die Günstigerprüfung durch: Es vergleicht, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie finanziell vorteilhafter ist. Wir erklären den Mechanismus genau.

Zwei Systeme für Familien

In Deutschland gibt es zwei parallele Förderungen für Familien:

1. Kindergeld – eine direkte Zahlung:

  • 255 Euro/Monat pro Kind (2026) für erstes bis drittes Kind
  • Kein Einfluss auf die Steuerlast direkt
  • Wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt
2. Kinderfreibetrag – ein steuerlicher Abzug:
  • 9.652 Euro pro Kind (2026)
  • Wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen
  • Spart Steuern proportional zum Grenzsteuersatz
Nicht beides zusammen: Das Finanzamt entscheidet, welche Option günstiger ist, und wendet diese an.

Wie funktioniert die Günstigerprüfung?

Das Finanzamt berechnet im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung:

Variante A (Kindergeld): Einkommensteuer auf das volle Einkommen ohne Kinderfreibetrag

Variante B (Kinderfreibetrag): Einkommensteuer auf das Einkommen abzüglich Kinderfreibetrag (9.652 €) + Anrechnung des Kindergelds (255 × 12 = 3.060 €/Kind)

Der Vergleich: Variante A − Variante B = Differenz

  • Wenn Differenz > Kindergeld: Freibetrag günstiger → wird automatisch angewendet
  • Wenn Differenz < Kindergeld: Kindergeld günstiger → bleibt beim Kindergeld

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Freibetrag?

Die Grenze liegt dort, wo die Steuerersparnis durch den Freibetrag das Kindergeld übersteigt:

Steuerersparnis = Kinderfreibetrag × Grenzsteuersatz

Bei einem Kinderfreibetrag von 9.652 Euro:

  • Kindergeld = 3.060 €/Jahr (1 Kind)
  • Für Gleichwertigkeit: 9.652 × Grenzsteuersatz = 3.060 → Grenzsteuersatz = 31,7%
Wer also einen Grenzsteuersatz von über ca. 32% hat, profitiert von der Günstigerprüfung.

Ungefähre Einkommensgrenzen (alleinstehend, 1 Kind):

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatzFreibetrag günstiger?
|---|---|---|
Unter 30.000 €~25%Nein (Kindergeld)
30.000–40.000 €~30%Knapp nein
40.000–60.000 €~35%Ja
Über 60.000 €~40%Deutlich ja

Mehrere Kinder: Multiplikatoreffekt

Bei mehreren Kindern werden mehrere Kinderfreibeträge angesetzt (pro Kind 9.652 €), und auch das Kindergeld ist pro Kind zu verrechnen.

Beispiel: 2 Kinder, zu versteuerndes Einkommen 80.000 €:

  • Kindergeld: 2 × 3.060 = 6.120 €/Jahr
  • Kinderfreibetrag: 2 × 9.652 = 19.304 €
  • Steuerersparnis bei 42%: 19.304 × 42% = 8.108 €
  • Mehrersparnis durch Freibetrag: 8.108 - 6.120 = 1.988 €
Das Finanzamt wendet den Freibetrag an. Das Kindergeld wurde bereits ausgezahlt und wird angerechnet.

Was passiert mit dem Kindergeld bei Günstigerprüfung?

Das ausgezahlte Kindergeld wird nicht zurückgefordert – es wird in der Steuererklärung als Minderung der Steuererstattung angerechnet. Netto-Effekt:

Steuerersparnis durch Freibetrag − bereits erhaltenes Kindergeld = Netto-Vorteil aus Günstigerprüfung

Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner mit dem Kinderfreibetrag-Slider, um verschiedene Szenarien zu berechnen.