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Gesundheitskosten absetzen: Außergewöhnliche Belastungen

Veröffentlicht am 25. August 2026

Gesundheitskosten steuerlich absetzen 2026

Gesundheitskosten, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden, können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden. Die Hürde ist allerdings nicht gering.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die: 1. Außergewöhnlich sind – also nicht bei allen oder den meisten entstehen 2. Notwendig sind – also unvermeidbar 3. Zumutbare Eigenbelastung übersteigen

Konkret: Nicht alle Gesundheitskosten sind absetzbar – nur die, die eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze übersteigen.

Die Zumutbarkeitsgrenze 2026

Die zumutbare Eigenbelastung berechnet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl:

EinkommenLedig ohne KinderMit 1–2 KindernMit 3+ Kindern
|---|---|---|---|
Bis 15.340 €5%4%2%
15.341–51.130 €6%5%3%
Über 51.130 €7%6%4%
Beispiel: Einkommen 40.000 €, ledig, keine Kinder:
  • Zumutbare Belastung: 40.000 € × 6% = 2.400 €
  • Gesundheitskosten unter 2.400 €: Nicht absetzbar!
  • Gesundheitskosten über 2.400 €: Der darüber liegende Betrag ist absetzbar

Was ist konkret absetzbar?

Ja, als außergewöhnliche Belastung absetzbar:

  • Krankheitskosten (Arztkosten, Medikamente ohne Erstattung)
  • Zahnersatz (Eigenanteil nach GKV/PKV)
  • Brillen und Kontaktlinsen (bei medizinischer Notwendigkeit)
  • Hörgeräte (Eigenanteil)
  • Kurkosten bei medizinischer Notwendigkeit
  • Kosten für Pflege (Eigenanteil in Pflegeheim)
  • Fahrtkosten zu Ärzten (0,30 €/km)
Nicht absetzbar:
  • Kosmetische Operationen (ohne medizinische Notwendigkeit)
  • Wellness, Prävention (ohne ärztliche Verordnung)
  • Fitnessstudio (außer bei betrieblicher Gesundheitsförderung durch AG)

Nachweis gegenüber dem Finanzamt

Das Finanzamt ist bei Gesundheitskosten streng:

  • Ärztliche Bescheinigung erforderlich (für Kurkosten, Hilfsmittel)
  • Rezepte für Medikamente
  • Rechnungen des Arztes / Krankenhauses
  • Nachweis, dass keine vollständige Erstattung durch Versicherung erfolgte
Bei Kurkosten: Amtsärztliches Attest vor der Maßnahme!

Behinderungsbedingte Kosten: Pauschbeträge

Wer einen anerkannten Behinderungsgrad hat, kann einen fixen Behinderten-Pauschbetrag absetzen – ohne Zumutbarkeitsgrenze:

Grad der Behinderung (GdB)Pauschbetrag 2026
|---|---|
GdB 20384 €
GdB 30620 €
GdB 501.140 €
GdB 801.900 €
GdB 1002.840 €
Hilflos, blind, dauerhaft bettlägerig7.400 €

Praxistipp: Kosten sammeln und bündeln

Wer nahe an der Zumutbarkeitsgrenze liegt, sollte Kosten strategisch bündeln:

  • Zahnarztbehandlungen möglichst in einem Jahr konzentrieren
  • Brillen und Hörgeräte zusammen in einem Jahr anschaffen
So überschreitet man die Zumutbarkeitsgrenze in einem Jahr und spart Steuern – statt die Kosten über mehrere Jahre zu verteilen, ohne die Grenze je zu überschreiten.