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Steuervorteile für Geringverdiener: Was Ihnen zusteht

Veröffentlicht am 25. September 2026

Steuervorteile für Geringverdiener 2026

Wer wenig verdient, zahlt wenig oder keine Steuern – aber es gibt darüber hinaus spezielle Vergünstigungen und Förderungen, die gerade für Geringverdiener attraktiv sind.

Grundfreibetrag: Das Existenzminimum

Der wichtigste Steuervorteil für alle: Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) ist komplett steuerfrei. Wer weniger als 12.348 Euro im Jahr verdient, zahlt keine Einkommensteuer.

Monatliches Beispiel: Wer 800 Euro monatlich verdient:

  • Jahreseinkommen: 9.600 €
  • Unter dem Grundfreibetrag → Keine Lohnsteuer
Aber Achtung: Auch bei einem Einkommen unter dem Grundfreibetrag fallen Sozialabgaben an (KV, RV, ALV, PV), sofern es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Er senkt das zu versteuernde Einkommen.

Effektiv bedeutet das: Steuerpflichtig wird man erst ab einem Jahreseinkommen von ca. 13.578 Euro (12.348 € Grundfreibetrag + 1.230 € Pauschbetrag).

Monatlich: Unter ca. 1.132 Euro brutto/Monat (SK1) keine Lohnsteuer.

Arbeitnehmer-Sparzulage (VWL)

Für Geringverdiener mit VWL-Vertrag gibt es die staatliche Sparzulage:

AnlageformZulageEinkommensgrenze
|---|---|---|
Bausparvertrag9%Bis 17.900 € (ledig)
Aktienfonds20%Bis 20.000 € (ledig)
Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen muss die Grenze unterschreiten – nicht das Bruttoeinkommen! Wer 25.000 € Brutto verdient, hat durch Werbungskosten oft ein zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze.

Wohngeld: Alternative zur Steuer

Wohngeld ist keine Steuerleistung, aber eine wichtige staatliche Unterstützung für Geringverdiener:

  • Zuschuss zur Miete für Personen mit niedrigem Einkommen
  • Berechnung nach Haushaltsgröße, Miethöhe und Einkommen
  • Online-Antrag beim zuständigen Wohngeldamt möglich

Kindergeldfreibetrag und Günstigerprüfung

Für Eltern mit Kindern lohnt sich die Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag erst ab einem bestimmten Einkommen (ca. 40.000–60.000 € zu versteuerndes Einkommen). Für Geringverdiener ist das Kindergeld (255 €/Kind/Monat) in aller Regel günstiger.

Steuerklasse 2 für Alleinerziehende

Alleinerziehende Geringverdiener profitieren besonders von Steuerklasse 2:

  • Entlastungsbetrag: 4.260 €/Jahr (plus 240 € pro weiterem Kind)
  • Wird als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
  • Senkt die monatliche Lohnsteuer sofort
Beispiel: Alleinerziehende, 2.500 € Brutto/Monat, 1 Kind:
  • In SK2: ca. 30–40 € weniger Lohnsteuer pro Monat

Niedriglohnsektor: Midijob-Gleitzone

Wer zwischen 556 € und 2.000 € verdient, liegt in der Midijob-Gleitzone. Hier zahlen Arbeitnehmer ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge:

Bei 556 € (Minijob-Grenze): Volle AG-Beiträge, reduzierte AN-Beiträge Bei 2.000 €: Reguläre Beiträge

Die Midijob-Zone entlastet Beschäftigte im unteren Einkommensbereich.

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Wer wenig verdient und ein Sparkonto oder Aktien hat, sollte einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellen:

  • Bis 1.000 € Kapitalerträge/Jahr (Alleinstehende) keine Steuer
  • Freistellungsauftrag verhindert, dass die Bank automatisch 25% Abgeltungsteuer abzieht
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