Steuervorteile für Geringverdiener: Was Ihnen zusteht
Veröffentlicht am 25. September 2026
Steuervorteile für Geringverdiener 2026
Wer wenig verdient, zahlt wenig oder keine Steuern – aber es gibt darüber hinaus spezielle Vergünstigungen und Förderungen, die gerade für Geringverdiener attraktiv sind.
Grundfreibetrag: Das Existenzminimum
Der wichtigste Steuervorteil für alle: Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) ist komplett steuerfrei. Wer weniger als 12.348 Euro im Jahr verdient, zahlt keine Einkommensteuer.
Monatliches Beispiel: Wer 800 Euro monatlich verdient:
- Jahreseinkommen: 9.600 €
- Unter dem Grundfreibetrag → Keine Lohnsteuer
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Er senkt das zu versteuernde Einkommen.
Effektiv bedeutet das: Steuerpflichtig wird man erst ab einem Jahreseinkommen von ca. 13.578 Euro (12.348 € Grundfreibetrag + 1.230 € Pauschbetrag).
Monatlich: Unter ca. 1.132 Euro brutto/Monat (SK1) keine Lohnsteuer.
Arbeitnehmer-Sparzulage (VWL)
Für Geringverdiener mit VWL-Vertrag gibt es die staatliche Sparzulage:
| Anlageform | Zulage | Einkommensgrenze |
| Bausparvertrag | 9% | Bis 17.900 € (ledig) |
| Aktienfonds | 20% | Bis 20.000 € (ledig) |
Wohngeld: Alternative zur Steuer
Wohngeld ist keine Steuerleistung, aber eine wichtige staatliche Unterstützung für Geringverdiener:
- Zuschuss zur Miete für Personen mit niedrigem Einkommen
- Berechnung nach Haushaltsgröße, Miethöhe und Einkommen
- Online-Antrag beim zuständigen Wohngeldamt möglich
Kindergeldfreibetrag und Günstigerprüfung
Für Eltern mit Kindern lohnt sich die Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag erst ab einem bestimmten Einkommen (ca. 40.000–60.000 € zu versteuerndes Einkommen). Für Geringverdiener ist das Kindergeld (255 €/Kind/Monat) in aller Regel günstiger.
Steuerklasse 2 für Alleinerziehende
Alleinerziehende Geringverdiener profitieren besonders von Steuerklasse 2:
- Entlastungsbetrag: 4.260 €/Jahr (plus 240 € pro weiterem Kind)
- Wird als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
- Senkt die monatliche Lohnsteuer sofort
- In SK2: ca. 30–40 € weniger Lohnsteuer pro Monat
Niedriglohnsektor: Midijob-Gleitzone
Wer zwischen 556 € und 2.000 € verdient, liegt in der Midijob-Gleitzone. Hier zahlen Arbeitnehmer ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge:
Bei 556 € (Minijob-Grenze): Volle AG-Beiträge, reduzierte AN-Beiträge Bei 2.000 €: Reguläre Beiträge
Die Midijob-Zone entlastet Beschäftigte im unteren Einkommensbereich.
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Wer wenig verdient und ein Sparkonto oder Aktien hat, sollte einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellen:
- Bis 1.000 € Kapitalerträge/Jahr (Alleinstehende) keine Steuer
- Freistellungsauftrag verhindert, dass die Bank automatisch 25% Abgeltungsteuer abzieht
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