Erbschaft und Schenkung: Steuerfrei bis zu welchem Betrag?
Veröffentlicht am 20. Juli 2026
Erbschaft und Schenkung: Steuerfreibeträge 2026
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem übertragenen Vermögen. Deutschland hat großzügige Freibeträge – bei kluger Planung lässt sich viel Vermögen steuerfrei übertragen.
Freibeträge 2026 nach Verwandtschaftsgrad
| Empfänger | Persönlicher Freibetrag |
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder (inkl. Stiefkinder, Adoptivkinder) | 400.000 € |
| Enkelin/Enkel (wenn Kinder vorverstorben) | 400.000 € |
| Enkelin/Enkel (wenn Kinder noch leben) | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € |
| Nichtverwandte (Freunde, Partner ohne Trauschein) | 20.000 € |
Steuerklassen bei Erbschaft/Schenkung
Die Steuerklassen bei Erbschaft/Schenkung sind anders als die Lohnsteuerklassen:
Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel):
- 7% bis 30% je nach Vermögenshöhe
- 15% bis 43%
- 30% bis 50%
Erbschaftsteuer-Freibetrag für Wohnimmobilien
Besondere Regelung: Das selbst genutzte Familienheim kann unter Umständen komplett steuerfrei vererbt werden:
- An Ehepartner/Lebenspartner: Immer steuerfrei (wenn 10 Jahre selbst bewohnt)
- An Kinder: Steuerfrei bei Selbstbezug für mindestens 10 Jahre nach der Erbschaft (und max. 200 qm Wohnfläche)
Freibetrag für besondere Gegenstände
Zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen gibt es:
- Hausrat: 41.000 € steuerfrei
- Kunstgegenstände, Schmuck, Fahrzeuge: 12.000 € steuerfrei
- Betriebsvermögen: Sonderregelungen (bis zu 85% oder 100% steuerfrei bei Fortführung)
Schenkungen: Steuerfrei alle 10 Jahre
Durch strategische Schenkungen lässt sich viel Vermögen steuerfrei übertragen:
Beispiel: Eltern mit 2 Kindern möchten 800.000 € übertragen:
- Kind 1: 400.000 € steuerfrei (Freibetrag)
- Kind 2: 400.000 € steuerfrei (Freibetrag)
- Gesamt: 800.000 € komplett steuerfrei übertragen
Tipp: Bei großen Vermögen empfiehlt sich eine Schenkungsstrategie in 10-Jahres-Schritten, idealerweise mit anwaltlicher Beratung.
Was zählt zum steuerpflichtigen Erbe?
Zum Nachlass gehören:
- Immobilien (bewertet nach Verkehrswert)
- Geldvermögen, Wertpapiere
- Lebensversicherungen (wenn an Erben ausgezahlt)
- Betriebsvermögen
- Schmuck, Kunst, Fahrzeuge
- Abzugsfähig: Schulden des Erblassers, Beerdigungskosten (pauschale 10.230 €)
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