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Erbschaft und Schenkung: Steuerfrei bis zu welchem Betrag?

Veröffentlicht am 20. Juli 2026

Erbschaft und Schenkung: Steuerfreibeträge 2026

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem übertragenen Vermögen. Deutschland hat großzügige Freibeträge – bei kluger Planung lässt sich viel Vermögen steuerfrei übertragen.

Freibeträge 2026 nach Verwandtschaftsgrad

EmpfängerPersönlicher Freibetrag
|---|---|
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kinder (inkl. Stiefkinder, Adoptivkinder)400.000 €
Enkelin/Enkel (wenn Kinder vorverstorben)400.000 €
Enkelin/Enkel (wenn Kinder noch leben)200.000 €
Eltern und Großeltern (bei Erbschaft)100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €
Nichtverwandte (Freunde, Partner ohne Trauschein)20.000 €
Wichtiger Hinweis: Diese Freibeträge gelten pro 10 Jahre und können alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden. Das ermöglicht eine vorausschauende Schenkungsstrategie.

Steuerklassen bei Erbschaft/Schenkung

Die Steuerklassen bei Erbschaft/Schenkung sind anders als die Lohnsteuerklassen:

Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel):

  • 7% bis 30% je nach Vermögenshöhe
Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern):
  • 15% bis 43%
Steuerklasse III (alle anderen, inkl. unverheiratete Partner):
  • 30% bis 50%

Erbschaftsteuer-Freibetrag für Wohnimmobilien

Besondere Regelung: Das selbst genutzte Familienheim kann unter Umständen komplett steuerfrei vererbt werden:

  • An Ehepartner/Lebenspartner: Immer steuerfrei (wenn 10 Jahre selbst bewohnt)
  • An Kinder: Steuerfrei bei Selbstbezug für mindestens 10 Jahre nach der Erbschaft (und max. 200 qm Wohnfläche)

Freibetrag für besondere Gegenstände

Zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen gibt es:

  • Hausrat: 41.000 € steuerfrei
  • Kunstgegenstände, Schmuck, Fahrzeuge: 12.000 € steuerfrei
  • Betriebsvermögen: Sonderregelungen (bis zu 85% oder 100% steuerfrei bei Fortführung)

Schenkungen: Steuerfrei alle 10 Jahre

Durch strategische Schenkungen lässt sich viel Vermögen steuerfrei übertragen:

Beispiel: Eltern mit 2 Kindern möchten 800.000 € übertragen:

  • Kind 1: 400.000 € steuerfrei (Freibetrag)
  • Kind 2: 400.000 € steuerfrei (Freibetrag)
  • Gesamt: 800.000 € komplett steuerfrei übertragen
In 10 Jahren können weitere 800.000 € steuerfrei übertragen werden – insgesamt also 1,6 Mio. € ohne Steuer in 20 Jahren.

Tipp: Bei großen Vermögen empfiehlt sich eine Schenkungsstrategie in 10-Jahres-Schritten, idealerweise mit anwaltlicher Beratung.

Was zählt zum steuerpflichtigen Erbe?

Zum Nachlass gehören:

  • Immobilien (bewertet nach Verkehrswert)
  • Geldvermögen, Wertpapiere
  • Lebensversicherungen (wenn an Erben ausgezahlt)
  • Betriebsvermögen
  • Schmuck, Kunst, Fahrzeuge
  • Abzugsfähig: Schulden des Erblassers, Beerdigungskosten (pauschale 10.230 €)