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Doppelte Haushaltsführung: Kosten steuerlich absetzen

Veröffentlicht am 1. August 2026

Doppelte Haushaltsführung: Steuerliche Absetzbarkeit 2026

Wer wegen des Jobs in einer anderen Stadt wohnt und den Hauptwohnsitz bei der Familie hat, kann die Kosten für die zweite Wohnung als Werbungskosten absetzen. Das ist eine oft unterschätzte Steuersparmöglichkeit.

Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung

Damit die doppelte Haushaltsführung anerkannt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Hauptwohnung als eigener Hausstand:

  • Der Hauptwohnsitz muss Ihr eigener Hausstand sein (kein Untermieter bei den Eltern)
  • Sie müssen sich an der Hauptwohnung finanziell beteiligen (Miete/Nebenkosten, eigene Aufwendungen)
  • Die Hauptwohnung muss tatsächlich der Lebensmittelpunkt sein
2. Beruflich bedingter Zweitwohnsitz:
  • Die Zweitwohnung muss aus beruflichen Gründen bestehen
  • Sie muss am Beschäftigungsort oder in der Nähe sein
3. Berufliche Veranlassung:
  • Der Weg vom Hauptwohnsitz zur Arbeit darf nicht zumutbar sein (Faustregel: über 1 Stunde einfache Fahrt)

Was kann abgesetzt werden?

Bei anerkannter doppelter Haushaltsführung sind folgende Kosten absetzbar:

Miete und Nebenkosten:

  • Bis zu 1.000 Euro/Monat (also max. 12.000 €/Jahr) für Unterkunft und Nebenkosten am Beschäftigungsort
  • Dazu zählen: Miete, Strom, Heizung, Reinigungskosten, Garage
Verpflegungsmehraufwand (erste 3 Monate):
  • In den ersten 3 Monaten können Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden (8 €, 16 €, 32 €/Tag)
  • Danach entfällt dieser Abzug
Heimfahrten:
  • Eine Heimfahrt pro Woche kann mit der Pendlerpauschale abgesetzt werden (0,38 €/km, einfache Strecke)
Umzugskosten:
  • Umzugskosten bei erstmaligem Bezug der Zweitwohnung aus beruflichen Gründen
Einrichtungskosten:
  • Notwendige Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung (Bett, Tisch, Schrank etc.) sind absetzbar

Rechenbeispiel

Arbeitnehmer, Hauptwohnung in München (mit Familie), Arbeit in Berlin, Miete 900 €/Monat:

PositionJährlich
|---|---|
Miete + Nebenkosten12.000 € (max.)
Heimfahrten (1/Woche, 580 km, 220 Arbeitstage): 220 × 0,38 × 580 = 48.488 €...Realistisch: 220 × 0,38 × 580 = ca. 48.488 € – Achtung, das wird auf km berechnet, bei 580 km: 220/2 × 580 × 0,38 ≈ 12.476 € (wenn jede zweite Woche)
Vereinfachte Berechnung für monatliche Heimfahrten (1×/Monat, 580 km):
  • 12 × 580 km × 0,38 €/km = 2.645 €/Jahr
Gesamt Werbungskosten: Ca. 14.645 €/Jahr → deutlich über dem Pauschbetrag von 1.230 €.

Steuerersparnis bei 35% Grenzsteuersatz: 14.645 × 35% = ca. 5.126 €/Jahr

Wichtig: Hauptwohnungspflicht bei Ehepartnern ohne eigenes Gehalt

Ist der Partner zu Hause ohne eigenes Einkommen, reicht die finanzielle Beteiligung am Haushalt als Nachweis. Das Finanzamt prüft dies genau.

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis mit unserem Steuerrechner.