Auslandsentsendung: Steuern bei Arbeit im Ausland
Veröffentlicht am 15. September 2026
Auslandsentsendung und Steuern: Was Sie wissen müssen
Wenn ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber in ein anderes Land geht, werden die Steuerfragen komplex. Deutschland hat mit über 90 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die regeln, welches Land besteuern darf.
Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig – also mit dem weltweiten Einkommen. Das gilt auch bei Auslandsentsendung.
Aber: Das DBA schränkt das deutsche Besteuerungsrecht oft ein.
Grundprinzipien der Doppelbesteuerungsabkommen
Prinzip 1: Tätigkeitsstaatsprinzip (häufig) Das Gehalt wird im Land besteuert, in dem die Arbeit geleistet wird. Deutschland stellt das Einkommen von der Steuer frei (aber Progressionsvorbehalt).
Prinzip 2: Ansässigkeitsstaatsprinzip Deutschland besteuert, rechnet aber die ausländische Steuer an.
Die 183-Tage-Regel
Ein wichtiges Konzept ist die 183-Tage-Regel. Wer sich weniger als 183 Tage pro Jahr in einem anderen Land aufhält, behält oft das Besteuerungsrecht in Deutschland.
Voraussetzungen für deutsches Besteuerungsrecht trotz Auslandsarbeit: 1. Aufenthalt im Arbeitsstaat < 183 Tage/Jahr 2. Arbeitgeber ist nicht im Arbeitsstaat ansässig 3. Kein Lohntransfer aus dem Arbeitsstaat
Sind alle 3 Bedingungen erfüllt: Deutschland besteuert, nicht der Arbeitsstaat.
Progressionsvorbehalt
Auch wenn ausländische Einkünfte in Deutschland steuerfrei sind (aufgrund DBA), unterliegen sie oft dem Progressionsvorbehalt:
Die ausländischen Einkünfte erhöhen den deutschen Steuersatz – obwohl die Einkünfte selbst steuerfrei bleiben.
Beispiel:
- Deutsches Einkommen: 30.000 €
- Ausländisches Einkommen (steuerfrei durch DBA): 20.000 €
- Steuer wird berechnet auf 50.000 €, dann Steuersatz auf 30.000 € angewendet
- Ergebnis: Höhere Steuer auf das deutsche Einkommen
Sozialversicherung bei Auslandsentsendung
EU/EWR-Ausland: Innerhalb der EU gilt die EU-Verordnung 883/2004: Es gilt immer das Sozialversicherungsrecht eines Landes. Bei echter Entsendung (max. 24 Monate) bleibt deutsches SV-Recht anwendbar (A1-Bescheinigung erforderlich).
Drittstaaten: Es gelten Sozialversicherungsabkommen (soweit vorhanden) oder das Recht des Tätigkeitsstaates.
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
1. Expatriate-Packages: Viele Unternehmen bieten Expatriate-Pakete, die Steuerausgleiche, Wohnungszuschüsse und Reisekostenerstattungen beinhalten. Diese Leistungen können selbst steuerpflichtig sein.
2. Tax Equalization (Steuerausgleich): Arbeitgeber vereinbaren oft, dass der Mitarbeiter nicht mehr Steuern zahlt als in Deutschland – der Arbeitgeber übernimmt Mehrkosten.
3. Split Payroll: Gehalt wird aufgeteilt: Teil in Deutschland, Teil im Ausland. Das kann unter bestimmten Umständen steuerlich vorteilhaft sein.
Wann muss ich eine deutsche Steuererklärung abgeben?
Auch bei Auslandsarbeit müssen Sie eine deutsche Steuererklärung abgeben, wenn:
- Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind
- Sie noch Einkünfte in Deutschland haben
- Das Finanzamt es verlangt
Rechner für diesen Artikel: