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Arbeitsmittel absetzen: Computer, Möbel und mehr

Veröffentlicht am 20. August 2026

Arbeitsmittel steuerlich absetzen 2026

Wer Gegenstände für die Berufsausübung selbst bezahlt, kann diese als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Das gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen.

Was sind Arbeitsmittel?

Als Arbeitsmittel gelten alle Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden:

Typische Arbeitsmittel:

  • Computer, Notebook, Tablet (wenn überwiegend beruflich)
  • Bildschirm, Tastatur, Maus, Headset, Webcam
  • Schreibtisch, Bürostuhl (für Homeoffice)
  • Berufskleidung (wenn typische Berufskleidung – nicht Alltagskleidung)
  • Fachliteratur, Fachzeitschriften
  • Werkzeug für den Beruf
  • Handy (beruflicher Anteil)
Kein Arbeitsmittel:
  • Alltagskleidung (auch wenn im Büro getragen)
  • Lebensmittel, Getränke (außer Bewirtungskosten)
  • Private Nutzungsgegenstände (auch wenn gelegentlich beruflich genutzt)

Die entscheidende Grenze: 952 Euro (netto) oder 1.131 Euro (brutto)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Arbeitsmittel mit einem Nettokaufpreis bis 952 Euro (= 1.131 Euro inkl. 19% MwSt) können sofort im Kaufjahr vollständig abgesetzt werden.

Über 952 Euro: Teurere Gegenstände müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (steuerliche Abschreibung, AfA).

Abschreibungsdauern wichtiger Arbeitsmittel (AfA-Tabelle)

ArbeitsmittelNutzungsdauerAbschreibung/Jahr
|---|---|---|
Computer, Notebook3 Jahre~33%/Jahr
Drucker, Scanner3 Jahre~33%/Jahr
Bildschirm3 Jahre~33%/Jahr
Schreibtisch13 Jahre~8%/Jahr
Bürostuhl13 Jahre~8%/Jahr
Büroregal13 Jahre~8%/Jahr
Handy5 Jahre~20%/Jahr
Achtung: Seit 2021 gilt für Computer und Peripherie eine Sofortabschreibung (Nutzungsdauer 1 Jahr) – unabhängig vom Kaufpreis!

Beispielrechnung: Notebook sofort absetzen

Kauf eines Notebooks für 1.499 € (inkl. MwSt):

Seit 2021 gilt: Alle Computer und Peripheriegeräte können sofort in vollem Umfang abgesetzt werden.

  • Steuerersparnis bei 35% Steuersatz: 1.499 € × 35% = 525 €
Das bedeutet: Der effektive Preis des Notebooks nach Steuerersparnis beträgt 1.499 - 525 = 974 €.

Handy: Gemischte Nutzung

Wer das Handy sowohl beruflich als auch privat nutzt, kann den beruflichen Anteil absetzen. Das Finanzamt akzeptiert oft ohne Einzelnachweise einen beruflichen Anteil von 50% wenn plausibel.

Beispiel: Handy 800 €, 50% beruflich:

  • Absetzbar: 400 €
  • Steuerersparnis (35%): 140 €

Homeoffice-Ausstattung besonders attraktiv

Wer im Homeoffice arbeitet und sich selbst mit Möbeln und Technik ausstattet, kann erhebliche Kosten absetzen:

AnschaffungBetragSofortabzug?Steuerersparnis (35%)
|---|---|---|---|
Notebook1.200 €Ja (Computer)420 €
Monitor400 €Ja (Computer/Peripherie)140 €
Schreibtisch800 €Nein (9 €/Monat für 13 Jahre)32 €/Jahr
Bürostuhl500 €Nein (4,50 €/Monat für 13 Jahre)20 €/Jahr
Headset150 €Ja (unter 952 € netto)53 €
Gesamtsteuerersparnis (sofort): 420 + 140 + 53 = 613 €

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis mit unserem Steuerrechner.