Arbeitsmittel absetzen: Computer, Möbel und mehr
Veröffentlicht am 20. August 2026
Arbeitsmittel steuerlich absetzen 2026
Wer Gegenstände für die Berufsausübung selbst bezahlt, kann diese als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Das gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen.
Was sind Arbeitsmittel?
Als Arbeitsmittel gelten alle Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden:
Typische Arbeitsmittel:
- Computer, Notebook, Tablet (wenn überwiegend beruflich)
- Bildschirm, Tastatur, Maus, Headset, Webcam
- Schreibtisch, Bürostuhl (für Homeoffice)
- Berufskleidung (wenn typische Berufskleidung – nicht Alltagskleidung)
- Fachliteratur, Fachzeitschriften
- Werkzeug für den Beruf
- Handy (beruflicher Anteil)
- Alltagskleidung (auch wenn im Büro getragen)
- Lebensmittel, Getränke (außer Bewirtungskosten)
- Private Nutzungsgegenstände (auch wenn gelegentlich beruflich genutzt)
Die entscheidende Grenze: 952 Euro (netto) oder 1.131 Euro (brutto)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Arbeitsmittel mit einem Nettokaufpreis bis 952 Euro (= 1.131 Euro inkl. 19% MwSt) können sofort im Kaufjahr vollständig abgesetzt werden.
Über 952 Euro: Teurere Gegenstände müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (steuerliche Abschreibung, AfA).
Abschreibungsdauern wichtiger Arbeitsmittel (AfA-Tabelle)
| Arbeitsmittel | Nutzungsdauer | Abschreibung/Jahr |
| Computer, Notebook | 3 Jahre | ~33%/Jahr |
| Drucker, Scanner | 3 Jahre | ~33%/Jahr |
| Bildschirm | 3 Jahre | ~33%/Jahr |
| Schreibtisch | 13 Jahre | ~8%/Jahr |
| Bürostuhl | 13 Jahre | ~8%/Jahr |
| Büroregal | 13 Jahre | ~8%/Jahr |
| Handy | 5 Jahre | ~20%/Jahr |
Beispielrechnung: Notebook sofort absetzen
Kauf eines Notebooks für 1.499 € (inkl. MwSt):
Seit 2021 gilt: Alle Computer und Peripheriegeräte können sofort in vollem Umfang abgesetzt werden.
- Steuerersparnis bei 35% Steuersatz: 1.499 € × 35% = 525 €
Handy: Gemischte Nutzung
Wer das Handy sowohl beruflich als auch privat nutzt, kann den beruflichen Anteil absetzen. Das Finanzamt akzeptiert oft ohne Einzelnachweise einen beruflichen Anteil von 50% wenn plausibel.
Beispiel: Handy 800 €, 50% beruflich:
- Absetzbar: 400 €
- Steuerersparnis (35%): 140 €
Homeoffice-Ausstattung besonders attraktiv
Wer im Homeoffice arbeitet und sich selbst mit Möbeln und Technik ausstattet, kann erhebliche Kosten absetzen:
| Anschaffung | Betrag | Sofortabzug? | Steuerersparnis (35%) |
| Notebook | 1.200 € | Ja (Computer) | 420 € |
| Monitor | 400 € | Ja (Computer/Peripherie) | 140 € |
| Schreibtisch | 800 € | Nein (9 €/Monat für 13 Jahre) | 32 €/Jahr |
| Bürostuhl | 500 € | Nein (4,50 €/Monat für 13 Jahre) | 20 €/Jahr |
| Headset | 150 € | Ja (unter 952 € netto) | 53 € |
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