Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026: Was ist automatisch drin?
Veröffentlicht am 5. Juni 2026
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026: Alles was Sie wissen müssen
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (auch: Werbungskosten-Pauschbetrag) wird jedem Arbeitnehmer automatisch gewährt – auch ohne Steuererklärung. Er deckt typische Berufskosten pauschal ab.
Aktueller Betrag 2026
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro pro Jahr (seit 2022 unverändert). Er wird bei der Lohnsteuerberechnung automatisch vom Jahreseinkommen abgezogen – ohne dass Sie Belege vorlegen oder eine Steuererklärung einreichen müssen.
Was deckt der Pauschbetrag ab?
Der Pauschbetrag soll typische Werbungskosten abdecken:
- Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale)
- Arbeitsmittel (Computer, Schreibtisch, Fachliteratur)
- Bewerbungskosten
- Berufskleidung (soweit nicht vom Arbeitgeber gestellt)
- Kontoführungsgebühren (anteilig)
Wann lohnt es sich, mehr abzusetzen?
Die Steuererklärung lohnt sich, sobald Ihre tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreiten. Dann können Sie den darüber hinausgehenden Betrag tatsächlich als Werbungskosten geltend machen.
Wann überschreiten Sie den Pauschbetrag?
Pendlerpauschale als Beispiel (2026, 0,38 €/km):
- 15 km Arbeitsweg, 220 Tage: 15 × 0,38 × 220 = 1.254 € → knapp über Pauschbetrag
- 20 km Arbeitsweg, 220 Tage: 1.672 € → deutlich über Pauschbetrag
- 25 km Arbeitsweg, 220 Tage: 2.090 € → weit über Pauschbetrag
- 100 Homeoffice-Tage: 100 × 6 € = 600 €
- Kombiniert mit 15 km Pendelstrecke an 100 Bürotagen: 100 × 15 × 0,38 + 100 × 6 = 570 + 600 = 1.170 € → knapp unter Pauschbetrag
Mehrere Arbeitgeber: Pauschbetrag gilt einmal
Wer mehrere Jobs hat, bekommt den Pauschbetrag trotzdem nur einmal. Er wird beim Hauptarbeitgeber (SK1, SK3, SK4) vollständig angerechnet. Beim Nebenjob (SK6) gibt es keinen weiteren Pauschbetrag.
Selbstständige: Kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Selbstständige, Freelancer und Gewerbetreibende haben keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, können aber alle tatsächlichen Betriebsausgaben unbegrenzt absetzen.
Die wichtigsten abzugsfähigen Werbungskosten für Arbeitnehmer
| Art | Regelung 2026 |
| Pendlerpauschale | 0,38 €/km × einfache Entfernung × Arbeitstage |
| Homeoffice-Pauschale | 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr |
| Arbeitsmittel | Voll absetzbar (über 952 € → Abschreibung über Nutzungsdauer) |
| Fortbildung | Vollständig absetzbar (Kursgebühren, Bücher, Fahrtkosten) |
| Gewerkschaftsbeiträge | Vollständig absetzbar |
| Kontoführungsgebühren | 16 €/Jahr pauschal anerkannt |
| Berufskleidung | Nur typische Berufskleidung (Uniform, Schutzkleidung) |
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