Kurzarbeitergeld 2026: Anspruch, Höhe und Berechnung
Veröffentlicht am 20. Mai 2026
Kurzarbeitergeld 2026: Der vollständige Ratgeber
Das Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine wichtige staatliche Leistung, die Arbeitnehmer vor Einkommensverlusten schützt, wenn der Betrieb vorübergehend keine Vollbeschäftigung anbieten kann. Hier sind alle Details für 2026.
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit bedeutet, dass Arbeitnehmer vorübergehend weniger arbeiten als vertraglich vereinbart – oder gar nicht. Die Ursache muss wirtschaftlich oder strukturell bedingt sein (z.B. Auftragsrückgang, Rohstoffmangel).
Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit einführen, wenn:
- Ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt (mind. 10% der Belegschaft betroffen)
- Die Ursache unvermeidbar ist
- Die Agentur für Arbeit zugestimmt hat
Höhe des Kurzarbeitergelds 2026
Das Kurzarbeitergeld beträgt:
- 60% des pauschalierten Nettoentgelts für den Verdienstausfall (ohne Kinder)
- 67% für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind (Kindergeldanspruch)
Rechenbeispiel
Arbeitnehmer, SK1, keine Kinder, normal: 4.000 € Brutto
Bei 50% Kurzarbeit (Arbeitszeit auf 50% reduziert):
- Tatsächliches Brutto während Kurzarbeit: 2.000 €
- Pauschaliertes Netto normal: ca. 2.700 €
- Pauschaliertes Netto aktuell: ca. 1.350 €
- Nettoentgeltdifferenz: 1.350 €
- Kurzarbeitergeld (60%): 1.350 × 60% = 810 €/Monat
- Gesamteinkommen: 1.350 (Teilgehalt netto) + 810 (KuG) = ca. 2.160 €
Maximaldauer
Das Kurzarbeitergeld wird in der Regel für maximal 12 Monate gewährt. In Krisenzeiten (wie während der COVID-19-Pandemie) kann die Regierung die Bezugsdauer verlängern.
Steuer und Sozialabgaben beim Kurzarbeitergeld
Steuer: Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: In der Steuererklärung erhöht das KuG den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Wer Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben.
Sozialabgaben: Der Arbeitgeber zahlt während der Kurzarbeit Sozialversicherungsbeiträge auf 80% der Nettoentgeltdifferenz (also auf einen fiktiven Betrag). Das schützt die Rentenansprüche der Arbeitnehmer.
Auswirkungen auf Folge-Leistungen
Das Kurzarbeitergeld beeinflusst auch spätere Sozialleistungen:
- ALG I: Basiert auf dem tatsächlichen Entgelt (nicht auf dem KuG-Zeitraum)
- Krankengeld: Basiert auf dem tatsächlichen Brutto während der Kurzarbeit
- Elterngeld: Wichtig für Eltern – KuG-Zeiträume können das Elterngeld mindern
Was können Arbeitnehmer tun?
- Aufstockung durch Arbeitgeber: Viele Tarifverträge sehen eine Aufstockung des KuG auf bis zu 90% des Nettolohns vor. Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag!
- Weiterbildung: In der Kurzarbeitszeit können Fortbildungen gefördert werden (Qualifizierungsprogramme der Agentur für Arbeit)
- Steuererklärung nicht vergessen: Der Progressionsvorbehalt kann zu Nachzahlungen führen
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