Elterngeld 2026: Anspruch, Berechnung und ElterngeldPlus
Veröffentlicht am 1. März 2026
Elterngeld 2026: Der vollständige Ratgeber
Das Elterngeld kompensiert den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes und soll beiden Elternteilen ermöglichen, aktiv an der Kinderbetreuung teilzuhaben. Es gibt verschiedene Varianten, die sich sinnvoll kombinieren lassen.
Basiselterngeld – das klassische Modell
Das Basiselterngeld beträgt 65% bis 100% des entgangenen Nettoeinkommens:
| Nettogehalt vor Geburt | Ersatzrate |
| Unter 1.000 € | Bis 100% (mind. 300 €) |
| 1.000 € – 1.200 € | Gleitende Rate (65%–100%) |
| Über 1.200 € | 65% |
- Minimum: 300 Euro/Monat (auch ohne vorheriges Einkommen)
- Maximum: 1.800 Euro/Monat
- Bezugsdauer: 12 Monate (14 Monate, wenn beide Elternteile je mindestens 2 Monate Elterngeld nehmen – sog. Partnermonate)
Berechnungsgrundlage
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Wichtig: Einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni werden herausgerechnet. Steuerfreie Einnahmen wie Kurzarbeitergeld bleiben außen vor.
ElterngeldPlus – die flexible Alternative
ElterngeldPlus ist ideal für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten:
- Betrag: Maximal 50% des errechneten Basiselterngelds
- Bezugsdauer: Doppelt so lang wie beim Basiselterngeld – bis zu 24 Monate (28 Monate mit Partnerschaftsbonus)
- Sinnvoll: Wer mit 25–30 Stunden/Woche Teilzeit arbeitet und trotzdem Elterngeld beziehen möchte
Partnerschaftsbonus
Wenn beide Elternteile gleichzeitig und in derselben Zeit 25–30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie je 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus (Partnerschaftsbonus). Dieser muss für beide gleichzeitig beantragt werden.
Geschwisterbonus
Gibt es ältere Geschwister unter 3 Jahren (oder bei Mehrlingsgeburten), erhöht sich das Elterngeld um 10% (mindestens 75 Euro/Monat).
Einkommensgrenzen seit 2024
Elterngeld ist einkommensgeprüft. Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von:
- Paare: 150.000 Euro → kein Elterngeldanspruch
- Alleinerziehende: 200.000 Euro → kein Elterngeldanspruch
Beantragung und Fristen
Das Elterngeld muss bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden – in der Regel beim Jugendamt oder Landratsamt. Es kann rückwirkend für maximal 3 Monate beantragt werden. Wer zu spät beantragt, verliert Geld.
Schritt-für-Schritt: Berechnung
1. Ermitteln Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate (ohne einmalige Zahlungen) 2. Berechnen Sie 65% davon → das ist Ihr vorläufiges Elterngeld 3. Prüfen Sie: Liegt es unter 300 €? → Mindestbetrag gilt 4. Liegt es über 1.800 €? → Maximum gilt 5. Geschwisterbonus? → Aufschlag von 10%
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