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Arbeitslosengeld I 2026: Wie viel und wie lange?

Veröffentlicht am 5. März 2026

Arbeitslosengeld I 2026: Alles was Sie wissen müssen

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) sichert das Einkommen nach dem Verlust des Arbeitsplatzes. Es ist keine Sozialhilfe, sondern eine Versicherungsleistung – Sie haben dafür Beiträge gezahlt. Hier sind alle wichtigen Fakten.

Wer hat Anspruch auf ALG I?

Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I:

1. Anwartschaftszeit (Beitragsmonate):

  • Reguläre Anwartschaft: Mindestens 12 Beitragsmonate innerhalb der letzten 30 Monate
  • Kurze Anwartschaft: Mindestens 6 Beitragsmonate innerhalb der letzten 12 Monate (für saisonale Berufe)
2. Persönliche Voraussetzungen:
  • Sie sind arbeitslos oder in einer Maßnahme
  • Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung (arbeitsfähig und -bereit)
  • Sie haben sich persönlich bei der Agentur für Arbeit gemeldet
3. Meldepflicht:
  • Sie müssen sich spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses vorsorglich melden
  • Bei kürzerer Kündigungsfrist: Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit

Höhe des ALG I

Das ALG I berechnet sich aus dem pauschalierten Nettoentgelt des letzten Jahres:

  • 67% des pauschalierten Nettoentgelts bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind (Kindergeldanspruch)
  • 60% des pauschalierten Nettoentgelts bei Arbeitnehmern ohne Kinder
Das pauschalierte Nettoentgelt ist nicht Ihr tatsächliches Nettogehalt, sondern wird nach einer Formel aus Ihrem Brutto berechnet – unter Abzug einer Lohnsteuer-Pauschale und der Sozialversicherungsbeiträge.

Beispielrechnung:

  • Bruttolohn: 4.000 €/Monat
  • Pauschaliertes Nettoentgelt: ca. 2.700 €/Monat
  • ALG I (ohne Kinder, 60%): ca. 1.620 €/Monat (54 €/Tag)
  • ALG I (mit Kindern, 67%): ca. 1.809 €/Monat (60,30 €/Tag)

Bezugsdauer

Die Dauer des ALG I hängt von den Beitragsmonaten und dem Alter ab:

BeitragsmonateMindest-AlterBezugsdauer
|---|---|---|
12Keine6 Monate
16Keine8 Monate
20Keine10 Monate
24Keine12 Monate
30Ab 5015 Monate
36Ab 5518 Monate
48Ab 5824 Monate
Wichtig: Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten gilt nur für ältere Arbeitnehmer mit langer Beitragszeit. Für die meisten Arbeitnehmer liegt sie bei 12 Monaten.

Sperrzeit – Wenn Sie selbst kündigen

Wer sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt oder durch eigenes Verschulden die Kündigung verursacht, erhält eine Sperrzeit von in der Regel 12 Wochen. In dieser Zeit gibt es kein ALG I und die gesamte Bezugsdauer verkürzt sich um ein Viertel.

Ausnahmen: Keine oder kürzere Sperrzeit bei:

  • Mobbingsituation mit Nachweis
  • Gesundheitlichen Gründen
  • Umzug wegen Partner (in bestimmten Fällen)

Sozialversicherung während ALG I

Als ALG I-Empfänger bleiben Sie sozialversichert:

  • Krankenversicherung: Die Agentur für Arbeit zahlt Beiträge für Sie
  • Rentenversicherung: Beiträge werden für Sie abgeführt
  • Pflegeversicherung: Ebenfalls abgedeckt
Berechnen Sie Ihr ALG I mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner.