Arbeitslosengeld I 2026: Wie viel und wie lange?
Veröffentlicht am 5. März 2026
Arbeitslosengeld I 2026: Alles was Sie wissen müssen
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) sichert das Einkommen nach dem Verlust des Arbeitsplatzes. Es ist keine Sozialhilfe, sondern eine Versicherungsleistung – Sie haben dafür Beiträge gezahlt. Hier sind alle wichtigen Fakten.
Wer hat Anspruch auf ALG I?
Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I:
1. Anwartschaftszeit (Beitragsmonate):
- Reguläre Anwartschaft: Mindestens 12 Beitragsmonate innerhalb der letzten 30 Monate
- Kurze Anwartschaft: Mindestens 6 Beitragsmonate innerhalb der letzten 12 Monate (für saisonale Berufe)
- Sie sind arbeitslos oder in einer Maßnahme
- Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung (arbeitsfähig und -bereit)
- Sie haben sich persönlich bei der Agentur für Arbeit gemeldet
- Sie müssen sich spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses vorsorglich melden
- Bei kürzerer Kündigungsfrist: Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
Höhe des ALG I
Das ALG I berechnet sich aus dem pauschalierten Nettoentgelt des letzten Jahres:
- 67% des pauschalierten Nettoentgelts bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind (Kindergeldanspruch)
- 60% des pauschalierten Nettoentgelts bei Arbeitnehmern ohne Kinder
Beispielrechnung:
- Bruttolohn: 4.000 €/Monat
- Pauschaliertes Nettoentgelt: ca. 2.700 €/Monat
- ALG I (ohne Kinder, 60%): ca. 1.620 €/Monat (54 €/Tag)
- ALG I (mit Kindern, 67%): ca. 1.809 €/Monat (60,30 €/Tag)
Bezugsdauer
Die Dauer des ALG I hängt von den Beitragsmonaten und dem Alter ab:
| Beitragsmonate | Mindest-Alter | Bezugsdauer |
| 12 | Keine | 6 Monate |
| 16 | Keine | 8 Monate |
| 20 | Keine | 10 Monate |
| 24 | Keine | 12 Monate |
| 30 | Ab 50 | 15 Monate |
| 36 | Ab 55 | 18 Monate |
| 48 | Ab 58 | 24 Monate |
Sperrzeit – Wenn Sie selbst kündigen
Wer sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt oder durch eigenes Verschulden die Kündigung verursacht, erhält eine Sperrzeit von in der Regel 12 Wochen. In dieser Zeit gibt es kein ALG I und die gesamte Bezugsdauer verkürzt sich um ein Viertel.
Ausnahmen: Keine oder kürzere Sperrzeit bei:
- Mobbingsituation mit Nachweis
- Gesundheitlichen Gründen
- Umzug wegen Partner (in bestimmten Fällen)
Sozialversicherung während ALG I
Als ALG I-Empfänger bleiben Sie sozialversichert:
- Krankenversicherung: Die Agentur für Arbeit zahlt Beiträge für Sie
- Rentenversicherung: Beiträge werden für Sie abgeführt
- Pflegeversicherung: Ebenfalls abgedeckt
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