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Bürgergeld und Grundsicherung 2026: Was Sie wissen müssen

Veröffentlicht am 5. September 2026

Bürgergeld 2026: Alles was Sie wissen müssen

Das Bürgergeld hat das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst. Es sichert das Existenzminimum und soll den Weg zurück in den Arbeitsmarkt erleichtern.

Bürgergeld-Sätze 2026

Die Regelbedarfe wurden 2026 angepasst:

PersonMonatlicher Regelbedarf 2026
|---|---|
Alleinstehend / Alleinerziehend563 €
Paare (je Partner)506 €
Kinder 0–5 Jahre357 €
Kinder 6–13 Jahre390 €
Kinder 14–17 Jahre471 €
Kinder 18–24 Jahre im Elternhaus471 €
Hinzu kommen:
  • Tatsächliche Wohnkosten (Miete + Heizung – angemessene Wohngröße)
  • Kranken- und Pflegeversicherung (bei GKV-Pflichtversicherten)
  • Mehrbedarfe für bestimmte Personengruppen (Schwangere, Alleinerziehende, Behinderung)

Wer hat Anspruch?

Bürgergeld erhalten:

  • Erwerbsfähige Hilfebedürftige (15 bis 67 Jahre, mind. 3 Stunden täglich arbeitsfähig)
  • Nicht erwerbsfähige Haushaltsmitglieder (Kinder, Pflegebedürftige etc.)
Voraussetzungen:
  • Kein oder nicht ausreichendes Einkommen
  • Vermögen unterhalb der Freigrenzen
  • Keine ausreichenden Ansprüche auf ALG I

Vermögensgrenzen 2026

Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs gibt es eine Karenzzeit mit großzügigeren Freigrenzen:

ZeitraumFreibetrag pro Person
|---|---|
Karenzzeit (erstes Jahr)40.000 €
Ab zweitem Jahr15.000 €
Zusätzlich frei: Altersvorsorgevermögen nach bestimmten Regeln, ein angemessenes Kfz, angemessenes Wohneigentum.

Hinzuverdienstgrenzen 2026

Wer Bürgergeld bezieht und etwas dazuverdient, darf:

Monatliches BruttoeinkommenAnrechnungsfreier Anteil
|---|---|
Bis 100 €100% frei
100 € – 520 €20% frei
520 € – 1.000 €30% frei
1.000 € – 1.500 € (Familien)10% frei
Beispiel: Bürgergeld + 400 € Minijob:
  • Erste 100 €: vollständig frei
  • 300 € × 20% = 60 € frei
  • Gesamter Freibetrag: 160 €
  • Auf die restlichen 240 € wird das Bürgergeld angerechnet (Bürgergeld reduziert sich)

Mietzuschuss im Bürgergeld

Die Kosten der Unterkunft (KdU) werden tatsächlich übernommen – bis zur Angemessenheitsgrenze des Jobcenters. Diese Grenze variiert stark je nach Region.

Typische Angemessenheitsgrenzen (Beispiele):

  • Kleinstädte/ländlich: 450–550 €/Monat Kaltmiete für 1 Person
  • Mittelstädte: 550–700 €
  • München, Frankfurt: 700–900 €
Wer mehr zahlt, muss den Überschuss aus dem Regelbedarf finanzieren oder umziehen.

Schonvermögen: Was bleibt geschützt?

Im Bürgergeld geschützt sind:

  • Angemessene selbst genutzte Immobilie
  • Ein angemessenes Kraftfahrzeug
  • Riester-Rentenverträge und bestimmte Altersvorsorge
  • Persönliche Gegenstände (Kleidung, Hausrat)

Pflichten im Bürgergeld

Wer Bürgergeld bezieht, hat Pflichten:

  • Aktive Jobsuche und Mitwirkung beim Jobcenter
  • Annahme zumutbarer Arbeit
  • Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen
  • Keine Verschwendung von Vermögen
Bei Pflichtverletzungen drohen Leistungsminderungen von 10–30%.