Bürgergeld und Grundsicherung 2026: Was Sie wissen müssen
Veröffentlicht am 5. September 2026
Bürgergeld 2026: Alles was Sie wissen müssen
Das Bürgergeld hat das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst. Es sichert das Existenzminimum und soll den Weg zurück in den Arbeitsmarkt erleichtern.
Bürgergeld-Sätze 2026
Die Regelbedarfe wurden 2026 angepasst:
| Person | Monatlicher Regelbedarf 2026 |
| Alleinstehend / Alleinerziehend | 563 € |
| Paare (je Partner) | 506 € |
| Kinder 0–5 Jahre | 357 € |
| Kinder 6–13 Jahre | 390 € |
| Kinder 14–17 Jahre | 471 € |
| Kinder 18–24 Jahre im Elternhaus | 471 € |
- Tatsächliche Wohnkosten (Miete + Heizung – angemessene Wohngröße)
- Kranken- und Pflegeversicherung (bei GKV-Pflichtversicherten)
- Mehrbedarfe für bestimmte Personengruppen (Schwangere, Alleinerziehende, Behinderung)
Wer hat Anspruch?
Bürgergeld erhalten:
- Erwerbsfähige Hilfebedürftige (15 bis 67 Jahre, mind. 3 Stunden täglich arbeitsfähig)
- Nicht erwerbsfähige Haushaltsmitglieder (Kinder, Pflegebedürftige etc.)
- Kein oder nicht ausreichendes Einkommen
- Vermögen unterhalb der Freigrenzen
- Keine ausreichenden Ansprüche auf ALG I
Vermögensgrenzen 2026
Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs gibt es eine Karenzzeit mit großzügigeren Freigrenzen:
| Zeitraum | Freibetrag pro Person |
| Karenzzeit (erstes Jahr) | 40.000 € |
| Ab zweitem Jahr | 15.000 € |
Hinzuverdienstgrenzen 2026
Wer Bürgergeld bezieht und etwas dazuverdient, darf:
| Monatliches Bruttoeinkommen | Anrechnungsfreier Anteil |
| Bis 100 € | 100% frei |
| 100 € – 520 € | 20% frei |
| 520 € – 1.000 € | 30% frei |
| 1.000 € – 1.500 € (Familien) | 10% frei |
- Erste 100 €: vollständig frei
- 300 € × 20% = 60 € frei
- Gesamter Freibetrag: 160 €
- Auf die restlichen 240 € wird das Bürgergeld angerechnet (Bürgergeld reduziert sich)
Mietzuschuss im Bürgergeld
Die Kosten der Unterkunft (KdU) werden tatsächlich übernommen – bis zur Angemessenheitsgrenze des Jobcenters. Diese Grenze variiert stark je nach Region.
Typische Angemessenheitsgrenzen (Beispiele):
- Kleinstädte/ländlich: 450–550 €/Monat Kaltmiete für 1 Person
- Mittelstädte: 550–700 €
- München, Frankfurt: 700–900 €
Schonvermögen: Was bleibt geschützt?
Im Bürgergeld geschützt sind:
- Angemessene selbst genutzte Immobilie
- Ein angemessenes Kraftfahrzeug
- Riester-Rentenverträge und bestimmte Altersvorsorge
- Persönliche Gegenstände (Kleidung, Hausrat)
Pflichten im Bürgergeld
Wer Bürgergeld bezieht, hat Pflichten:
- Aktive Jobsuche und Mitwirkung beim Jobcenter
- Annahme zumutbarer Arbeit
- Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen
- Keine Verschwendung von Vermögen
Rechner für diesen Artikel: