Urlaubsgeld 2026: Wie wird es besteuert?
Veröffentlicht am 5. Juli 2026
Urlaubsgeld 2026: Besteuerung und Nettobetrag
Das Urlaubsgeld ist eine beliebte Zusatzleistung – aber wie viel davon bleibt am Ende netto? Und gibt es Möglichkeiten, es steueroptimiert zu gestalten?
Was ist Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die viele Arbeitgeber zu Beginn der Urlaubssaison (meist Mai oder Juni) auszahlen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch – außer wenn Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag es vorsehen.
Typische Beträge:
- Ein halbes Monatsgehalt
- Fester Betrag (z.B. 1.000 €)
- Prozentualer Anteil des Jahresgehalts
Besteuerung von Urlaubsgeld
Das Urlaubsgeld ist ein sonstiger Bezug und wird nach der Sechstelregelung versteuert. Das bedeutet: Der Steuersatz entspricht ungefähr dem des regulären Monatsgehalts.
Faustformel: Von 1.000 Euro Urlaubsgeld (mittleres Einkommen, SK1) bleiben etwa 550–650 Euro netto.
Rechenbeispiel
Arbeitnehmer: 3.500 € Brutto/Monat, SK1, ledig, NRW
- Urlaubsgeld: 1.750 € (halbes Monatsgehalt)
- Lohnsteuer ca. 30%: 525 €
- Sozialabgaben ca. 21%: 367 €
- Netto Urlaubsgeld: ca. 858 € (49% des Brutto)
Unterschied zum Urlaubsanspruch
Urlaubsgeld ist von Urlaubslohn zu unterscheiden:
- Urlaubslohn: Das normale Gehalt, das während des Urlaubs weitergezahlt wird (immer Pflicht)
- Urlaubsgeld: Die zusätzliche Sonderzahlung (freiwillig oder tarifvertraglich)
Urlaubsgeld und Elterngeld
Wichtig: Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt – sie werden aus der Berechnungsgrundlage herausgerechnet. Das Elterngeld basiert nur auf dem regulären monatlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate.
Möglichkeiten der Steuergestaltung
Option 1: bAV-Einzahlung Das Urlaubsgeld kann ganz oder teilweise in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Auf den eingezahlten Betrag fallen keine Steuern und (bis zur Grenze) keine Sozialabgaben an.
Option 2: Zeitpunkt anpassen Wer weiß, dass das Einkommen im nächsten Jahr niedriger sein wird (z.B. geplante Elternzeit), kann versuchen, das Urlaubsgeld ins nächste Jahr zu verschieben – dort wäre die Steuerbelastung dann geringer.
Option 3: Sachleistung statt Geld In manchen Fällen kann der Arbeitgeber statt Geld eine Sachleistung erbringen, die günstiger besteuert wird (z.B. Gutscheine bis 50 €/Monat steuerfrei).
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