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Minijob 2026: Grenze, Steuern und Regeln

Veröffentlicht am 30. Januar 2026

Minijob 2026: Alles was Sie wissen müssen

Der Minijob ist eine der beliebtesten Beschäftigungsformen in Deutschland – besonders für Studierende, Rentner, Hausfrauen/-männer und als Nebenverdienst. Hier sind alle aktuellen Regelungen für 2026.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der monatliche Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Diese liegt 2026 bei 556 Euro/Monat.

Die Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro ergibt sich: 12,82 € × 43,33 Stunden/Monat = 555,49 € → aufgerundet: 556 €/Monat

Wer mehr als 556 Euro monatlich verdient, überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze und wird sozialversicherungspflichtig beschäftigt (sog. Midijob, wenn bis 2.000 €).

Was zahlt der Arbeitgeber (gewerblich)?

Bei einem gewerblichen Arbeitgeber fallen folgende Abgaben an:

PostenSatzBetrag (bei 556 €)
|---|---|---|
Rentenversicherung (AG)15%83,40 €
Krankenversicherung (AG)13%72,28 €
Pauschalsteuer2%11,12 €
Umlage U1 (Krankheit)ca. 1,0%5,56 €
Umlage U2 (Mutterschaft)ca. 0,2%1,11 €
Insolvenzgeldumlageca. 0,09%0,50 €
Gesamtkosten AG~31,3%~730,97 €

Was zahlt der Arbeitnehmer?

Als Minijobber zahlen Sie grundsätzlich:

  • Rentenversicherung: 3,6% (Aufstockung des AG-Anteils von 15% auf den Gesamtbeitrag von 18,6%)
  • Keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
  • Keine Lohnsteuer (Arbeitgeber zahlt Pauschalsteuer von 2%)
Netto bei 556 Euro: 556 € - 556 × 3,6% = 556 - 20,02 = 535,98 Euro netto

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das bedeutet:

  • Keine eigene RV-Beitrag (3,6%)
  • Volle Auszahlung der 556 Euro
  • Aber: Keine eigenen Rentenansprüche aus dem Minijob, kein Anspruch auf staatliche Riester-Förderung über den Minijob
Die Befreiung muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.

Privathaushalt als Arbeitgeber

Im Privathaushalt gelten deutlich günstigere Abgabensätze:

PostenSatzBetrag (bei 556 €)
|---|---|---|
Rentenversicherung (AG)5%27,80 €
Krankenversicherung (AG)5%27,80 €
Pauschalsteuer2%11,12 €
Umlagenca. 0,8%4,45 €
Gesamtkosten AG~12,8%~627,17 €

Wie viele Stunden kann man im Minijob arbeiten?

Es gibt keine festgelegte Stundenzahl – entscheidend ist nur der Verdienst (max. 556 €/Monat). Bei Mindestlohn: 556 € ÷ 12,82 €/Stunde = 43,37 Stunden/Monat (ca. 10,85 Stunden/Woche)

Mehrere Minijobs gleichzeitig?

Grundsatz: Alle Minijobs werden zusammengerechnet. Wenn mehrere Minijobs zusammen über 556 € liegen, gilt der Hauptminijob als Minijob, der andere wird sozialversicherungspflichtig.

Ausnahme: Wer bereits eine hauptberufliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat, kann zusätzlich nur einen Minijob haben. Mehrere Minijobs neben der Hauptbeschäftigung werden zusammengerechnet und können zu Sozialversicherungspflicht führen.

Minijob und Rente: Was viele nicht wissen

Durch den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung (15%) erwerben Minijobber geringe Rentenansprüche. Diese sind aber sehr klein. Wer den eigenen Anteil (3,6%) einzahlt, erwirbt etwas mehr Rentenansprüche und behält den vollen Versicherungsschutz in der gesetzlichen RV.

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