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Steuerfreie Arbeitgeberzuwendungen: Was der Chef zahlen darf

Veröffentlicht am 25. Mai 2026

Steuerfreie Arbeitgeberzuwendungen 2026: Die vollständige Liste

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern viele Leistungen steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Das nutzt beiden Seiten: Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten, der Arbeitnehmer bekommt mehr netto. Hier ist die vollständige Liste für 2026.

Kategorie 1: Vollständig steuer- und sozialabgabenfrei

Sachbezüge bis 50 Euro/Monat Gutscheine, Warengutscheine, Jobticket (zusätzlich), etc. Strenge Prüfung durch Finanzamt: Kein Geld, sondern echte Sachleistung.

Kinderbetreuungskosten (§ 3 Nr. 33 EStG) Arbeitgeber können Kosten für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren (nicht schulpflichtiges Kind → unter 6) komplett steuerfrei erstatten. Keine gesetzliche Obergrenze, aber Kosten müssen angemessen sein.

Betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 €/Jahr (§ 3 Nr. 34 EStG) Fitnessstudio, Rückenschule, Ernährungsberatung, Massage. Der Kurs muss beim Arbeitgeber als Maßnahme dokumentiert sein, nicht nur ein Fitnessstudio-Zuschuss.

Übernahme von Berufskleidung (§ 3 Nr. 31 EStG) Typische Berufskleidung (Uniform, Sicherheitskleidung) kann steuerfrei gestellt werden.

Fort- und Weiterbildung (§ 3 Nr. 19 EStG) Berufliche Weiterbildungen auf Kosten des Arbeitgebers sind vollständig steuerfrei – kein Limit.

Unfallversicherung (§ 3 Nr. 62 EStG) Der Arbeitgeber kann eine pauschale Unfallversicherung steuerfrei übernehmen, wenn der Anteil auf die private Unfallversicherung begrenzt ist.

Kategorie 2: Pauschalversteuert (für Arbeitnehmer steuerfrei)

Verpflegungsmehraufwendungen / Essenszuschuss Bei Dienstreisen: Steuerfrei bis zu den Verpflegungsmehraufwendungen (8 €/Tag unter 8h, 16 €/Tag ab 8h, 32 €/Tag bei Übernachtung 2026).

Beim Kantinenessen oder Essensmarken: Pauschalbesteuerung mit 25% durch AG möglich, wenn Mahlzeit maximal 7,23 € wert ist.

Erholungsbeihilfe (§ 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG)

  • 156 €/Jahr für Arbeitnehmer
  • 104 €/Jahr für Ehepartner
  • 52 €/Jahr pro Kind
Pauschalbesteuert mit 25% (Belastung trägt AG). Für den Arbeitnehmer steuerfrei.

Zukunftssicherungsleistungen / Gruppenunfallversicherung Beiträge bis 62 €/Monat können mit 20% pauschal versteuert werden.

Kategorie 3: Besondere Regelungen

Jobrad / Dienstfahrrad Geldwerter Vorteil nur 0,25% des Bruttolistenpreises – sehr günstig. Bei reinem Dienstradüberlassen (kein Kauf): steuerfrei, wenn als zusätzliche Leistung zum Gehalt.

Deutschlandticket / ÖPNV-Zuschuss Kann als zusätzliche Leistung (auf das Gehalt drauf) steuerfrei gewährt werden. Auch als Gehaltsumwandlung möglich mit Steuer- und SV-Ersparnis.

Betriebliche Altersvorsorge Bis 4% der BBG (322 €/Monat 2026) steuerfrei und SV-frei. Plus weitere 4% nur steuerfrei. Arbeitgeberzuschuss von 15% Pflicht.

Überblick: Steuerfreie Leistungen auf einen Blick

LeistungMaximaler BetragArt der Befreiung
|---|---|---|
Sachbezüge50 €/MonatSteuer- + SV-frei
Gesundheitsförderung600 €/JahrSteuer- + SV-frei
KinderbetreuungUnbegrenztSteuer- + SV-frei
bAV Entgeltumwandlung322 €/MonatSteuer- + SV-frei
WeiterbildungUnbegrenztSteuer- + SV-frei
Erholungsbeihilfe156+104+52/JahrPauschal (25% AG)
Jobrad0,25%-RegelungReduzierter Vorteil
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