Steuerfreie Arbeitgeberzuwendungen: Was der Chef zahlen darf
Veröffentlicht am 25. Mai 2026
Steuerfreie Arbeitgeberzuwendungen 2026: Die vollständige Liste
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern viele Leistungen steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Das nutzt beiden Seiten: Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten, der Arbeitnehmer bekommt mehr netto. Hier ist die vollständige Liste für 2026.
Kategorie 1: Vollständig steuer- und sozialabgabenfrei
Sachbezüge bis 50 Euro/Monat Gutscheine, Warengutscheine, Jobticket (zusätzlich), etc. Strenge Prüfung durch Finanzamt: Kein Geld, sondern echte Sachleistung.
Kinderbetreuungskosten (§ 3 Nr. 33 EStG) Arbeitgeber können Kosten für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren (nicht schulpflichtiges Kind → unter 6) komplett steuerfrei erstatten. Keine gesetzliche Obergrenze, aber Kosten müssen angemessen sein.
Betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 €/Jahr (§ 3 Nr. 34 EStG) Fitnessstudio, Rückenschule, Ernährungsberatung, Massage. Der Kurs muss beim Arbeitgeber als Maßnahme dokumentiert sein, nicht nur ein Fitnessstudio-Zuschuss.
Übernahme von Berufskleidung (§ 3 Nr. 31 EStG) Typische Berufskleidung (Uniform, Sicherheitskleidung) kann steuerfrei gestellt werden.
Fort- und Weiterbildung (§ 3 Nr. 19 EStG) Berufliche Weiterbildungen auf Kosten des Arbeitgebers sind vollständig steuerfrei – kein Limit.
Unfallversicherung (§ 3 Nr. 62 EStG) Der Arbeitgeber kann eine pauschale Unfallversicherung steuerfrei übernehmen, wenn der Anteil auf die private Unfallversicherung begrenzt ist.
Kategorie 2: Pauschalversteuert (für Arbeitnehmer steuerfrei)
Verpflegungsmehraufwendungen / Essenszuschuss Bei Dienstreisen: Steuerfrei bis zu den Verpflegungsmehraufwendungen (8 €/Tag unter 8h, 16 €/Tag ab 8h, 32 €/Tag bei Übernachtung 2026).
Beim Kantinenessen oder Essensmarken: Pauschalbesteuerung mit 25% durch AG möglich, wenn Mahlzeit maximal 7,23 € wert ist.
Erholungsbeihilfe (§ 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG)
- 156 €/Jahr für Arbeitnehmer
- 104 €/Jahr für Ehepartner
- 52 €/Jahr pro Kind
Zukunftssicherungsleistungen / Gruppenunfallversicherung Beiträge bis 62 €/Monat können mit 20% pauschal versteuert werden.
Kategorie 3: Besondere Regelungen
Jobrad / Dienstfahrrad Geldwerter Vorteil nur 0,25% des Bruttolistenpreises – sehr günstig. Bei reinem Dienstradüberlassen (kein Kauf): steuerfrei, wenn als zusätzliche Leistung zum Gehalt.
Deutschlandticket / ÖPNV-Zuschuss Kann als zusätzliche Leistung (auf das Gehalt drauf) steuerfrei gewährt werden. Auch als Gehaltsumwandlung möglich mit Steuer- und SV-Ersparnis.
Betriebliche Altersvorsorge Bis 4% der BBG (322 €/Monat 2026) steuerfrei und SV-frei. Plus weitere 4% nur steuerfrei. Arbeitgeberzuschuss von 15% Pflicht.
Überblick: Steuerfreie Leistungen auf einen Blick
| Leistung | Maximaler Betrag | Art der Befreiung |
| Sachbezüge | 50 €/Monat | Steuer- + SV-frei |
| Gesundheitsförderung | 600 €/Jahr | Steuer- + SV-frei |
| Kinderbetreuung | Unbegrenzt | Steuer- + SV-frei |
| bAV Entgeltumwandlung | 322 €/Monat | Steuer- + SV-frei |
| Weiterbildung | Unbegrenzt | Steuer- + SV-frei |
| Erholungsbeihilfe | 156+104+52/Jahr | Pauschal (25% AG) |
| Jobrad | 0,25%-Regelung | Reduzierter Vorteil |
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