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Mindestlohn 2026: Aktueller Stand und Ausnahmen

Veröffentlicht am 10. Januar 2026

Mindestlohn 2026: Alle Details

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission angepasst. Diese unabhängige Kommission orientiert sich an der Tarifentwicklung und empfiehlt Anpassungen. Wir erklären alle aktuellen Details für 2026.

Gesetzlicher Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab Januar 2026 12,82 Euro/Stunde brutto. Das entspricht einem monatlichen Vollzeitgehalt von:

  • 40 Stunden/Woche: 12,82 × 173,2 Stunden/Monat (4,35 × 40) = 2.220,39 €/Monat brutto
  • Netto (SK1, ledig): ca. 1.650 €/Monat

Entwicklung des Mindestlohns

JahrMindestlohn/Stunde
|---|---|
2022 (Januar)9,82 €
2022 (Oktober)12,00 € (Sondererhöhung)
202312,00 €
202412,41 €
202512,82 €
202612,82 €

Was bedeutet das für Minijobber?

Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt:

  • Minijob-Grenze = Mindestlohn × 43,33 Stunden/Monat
  • 12,82 € × 43,33 = 555,49 € → aufgerundet: 556 €/Monat
Das bedeutet: Bei Mindestlohn können Sie maximal 43,33 Stunden/Monat im Minijob arbeiten.

Ausnahmen vom Mindestlohn

Folgende Gruppen sind vom gesetzlichen Mindestlohn vollständig ausgenommen:

GruppeRegelung
|---|---|
AuszubildendeMindestausbildungsvergütung gilt (2026: 682 €/Monat im 1. Ausbildungsjahr)
Pflichtpraktikum (bis 3 Monate)Kein Mindestlohn
Freiwilliges Praktikum (bis 3 Monate)Kein Mindestlohn
Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate)Kein Mindestlohn
Jugendliche unter 18 ohne BerufsabschlussKein Mindestlohn
EhrenamtlicheKein Mindestlohn
SelbstständigeKein Mindestlohn (freie Preisgestaltung)
Wichtig: Pflichtpraktika (z.B. im Studium vorgeschrieben) sind bis zu 3 Monaten vom Mindestlohn befreit. Freiwillige Praktika ebenfalls – aber nur bis zu 3 Monaten. Darüber hinaus gilt der volle Mindestlohn.

Mindestausbildungsvergütung 2026

Auszubildende haben seit 2020 Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung:

AusbildungsjahrMindest-Vergütung 2026
|---|---|
1. Jahr682 €/Monat
2. Jahr805 €/Monat (+ 18%)
3. Jahr921 €/Monat (+ 35%)
4. Jahr1.020 €/Monat (+ 40%)

Kontrollmechanismus: Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Der Zoll kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Arbeitnehmer, die weniger als den Mindestlohn erhalten, können den Differenzbetrag rückwirkend einfordern – die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Tarifliche Branchenmindestlöhne

In vielen Branchen gelten durch Tarifverträge höhere Mindestlöhne als der gesetzliche Mindestlohn. Zum Beispiel:

  • Bauhauptgewerbe: ca. 15,20 €/Stunde (Westdeutschland)
  • Gebäudereinigergewerbe: ca. 14,25 €/Stunde
  • Pflegebranche: mindestens 15,50 €/Stunde (abhängig von Qualifikation)
Ob ein Tarifmindestlohn für Sie gilt, erfahren Sie beim zuständigen Branchenverband oder beim Bundesministerium für Arbeit.