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Lohnfortzahlung bei Krankheit: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Veröffentlicht am 1. Juli 2026

Lohnfortzahlung bei Krankheit 2026: Alle Details

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) schützt Arbeitnehmer bei Krankheit. Ihr Arbeitgeber muss Ihr Gehalt für bis zu 6 Wochen weiterzahlen – unabhängig davon, wie lange Sie arbeitsunfähig sind. Wir erklären alle Aspekte.

Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Anspruch auf Lohnfortzahlung haben:

  • Alle Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
  • Nach einer Wartezeit von 4 Wochen (erstmaliger Anspruch – bei späteren Erkrankungen entfällt diese Wartezeit)
  • Auch Teilzeitbeschäftigte
  • Auch befristet Beschäftigte innerhalb der Vertragslaufzeit
Kein Anspruch besteht für:
  • Selbstständige (nur PKV-Krankentagegeld möglich)
  • Minijobber (oft ausgeschlossen – prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag!)
  • Beamte (eigene Regelungen über Beihilfe und Dienstbezüge)

Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?

Der Arbeitgeber zahlt das volle, reguläre Bruttogehalt fort – also 100% des vertraglichen Entgelts. Dabei sind auch variablen Gehaltsbestandteile zu berücksichtigen:

  • Grundgehalt: vollständig
  • Regelmäßige Überstunden (die vertraglich vereinbart sind): anteilig
  • Schichtzulagen, Zuschläge für Nacht-/Wochenendarbeit: anteilig, wenn regelmäßig
Was nicht gezahlt wird:
  • Unregelmäßige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld im Einzelfall)
  • Spesen, Aufwandsentschädigungen

Wie lange gilt die Lohnfortzahlung?

Grundsatz: Maximal 6 Wochen (42 Arbeitstage) pro Erkrankung.

Bei derselben Erkrankung: Wenn jemand wegen derselben Krankheit erneut krank wird, gilt:

  • War die Person zwischenzeitlich mindestens 6 Monate gesund: Neue 6-Wochen-Frist
  • War die Person innerhalb von 6 Monaten erneut krank: Keine neue Frist → die erste 6-Wochen-Frist läuft weiter
Bei verschiedenen Erkrankungen: Jede neue Erkrankung (andere Diagnose) beginnt eine neue 6-Wochen-Frist.

Meldepflichten des Arbeitnehmers

Was der Arbeitnehmer tun muss: 1. Arbeitgeber unverzüglich informieren – idealerweise am ersten Krankheitstag (am Morgen) 2. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen – seit 2023 digital über eAU (elektronische AU)

Wann muss die AU vorgelegt werden?

  • Gesetzlich: Ab dem 4. Krankheitstag (§ 5 EFZG)
  • Arbeitgeber kann schon ab dem 1. Tag eine AU fordern (im Arbeitsvertrag vereinbart)
  • Viele Firmen verlangen AU ab dem 1. Tag – das ist erlaubt

Was passiert bei Selbstverschuldung?

Wer die Krankheit grob fahrlässig oder vorsätzlich selbst verursacht, verliert den Anspruch auf Lohnfortzahlung. Beispiele:

  • Verletzungen bei extrem riskantem Hobby (in seltenen Fällen)
  • Alkohol- oder Drogenexzesse
Normal erlaubt: Freizeitsport, Motorradfahren, Klettern – übliche Freizeitrisiken führen nicht zum Verlust des Anspruchs.

Lohnfortzahlung und Urlaub

Krankheit während des Urlaubs: Wenn Sie während des Urlaubs nachweislich erkrankt sind (ärztliche Bescheinigung), werden die Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Sie haben Anspruch, diese Urlaubstage nachzuholen.

Nach der Lohnfortzahlung: Krankengeld

Nach 6 Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld (70% des Bruttolohns, max. 90% des Nettolohns). Nähere Informationen in unserem Krankengeld-Artikel.