Lohnfortzahlung bei Krankheit: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Veröffentlicht am 1. Juli 2026
Lohnfortzahlung bei Krankheit 2026: Alle Details
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) schützt Arbeitnehmer bei Krankheit. Ihr Arbeitgeber muss Ihr Gehalt für bis zu 6 Wochen weiterzahlen – unabhängig davon, wie lange Sie arbeitsunfähig sind. Wir erklären alle Aspekte.
Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Anspruch auf Lohnfortzahlung haben:
- Alle Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
- Nach einer Wartezeit von 4 Wochen (erstmaliger Anspruch – bei späteren Erkrankungen entfällt diese Wartezeit)
- Auch Teilzeitbeschäftigte
- Auch befristet Beschäftigte innerhalb der Vertragslaufzeit
- Selbstständige (nur PKV-Krankentagegeld möglich)
- Minijobber (oft ausgeschlossen – prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag!)
- Beamte (eigene Regelungen über Beihilfe und Dienstbezüge)
Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?
Der Arbeitgeber zahlt das volle, reguläre Bruttogehalt fort – also 100% des vertraglichen Entgelts. Dabei sind auch variablen Gehaltsbestandteile zu berücksichtigen:
- Grundgehalt: vollständig
- Regelmäßige Überstunden (die vertraglich vereinbart sind): anteilig
- Schichtzulagen, Zuschläge für Nacht-/Wochenendarbeit: anteilig, wenn regelmäßig
- Unregelmäßige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld im Einzelfall)
- Spesen, Aufwandsentschädigungen
Wie lange gilt die Lohnfortzahlung?
Grundsatz: Maximal 6 Wochen (42 Arbeitstage) pro Erkrankung.
Bei derselben Erkrankung: Wenn jemand wegen derselben Krankheit erneut krank wird, gilt:
- War die Person zwischenzeitlich mindestens 6 Monate gesund: Neue 6-Wochen-Frist
- War die Person innerhalb von 6 Monaten erneut krank: Keine neue Frist → die erste 6-Wochen-Frist läuft weiter
Meldepflichten des Arbeitnehmers
Was der Arbeitnehmer tun muss: 1. Arbeitgeber unverzüglich informieren – idealerweise am ersten Krankheitstag (am Morgen) 2. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen – seit 2023 digital über eAU (elektronische AU)
Wann muss die AU vorgelegt werden?
- Gesetzlich: Ab dem 4. Krankheitstag (§ 5 EFZG)
- Arbeitgeber kann schon ab dem 1. Tag eine AU fordern (im Arbeitsvertrag vereinbart)
- Viele Firmen verlangen AU ab dem 1. Tag – das ist erlaubt
Was passiert bei Selbstverschuldung?
Wer die Krankheit grob fahrlässig oder vorsätzlich selbst verursacht, verliert den Anspruch auf Lohnfortzahlung. Beispiele:
- Verletzungen bei extrem riskantem Hobby (in seltenen Fällen)
- Alkohol- oder Drogenexzesse
Lohnfortzahlung und Urlaub
Krankheit während des Urlaubs: Wenn Sie während des Urlaubs nachweislich erkrankt sind (ärztliche Bescheinigung), werden die Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Sie haben Anspruch, diese Urlaubstage nachzuholen.
Nach der Lohnfortzahlung: Krankengeld
Nach 6 Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld (70% des Bruttolohns, max. 90% des Nettolohns). Nähere Informationen in unserem Krankengeld-Artikel.
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