Krankengeld 2026: Wer bekommt wie viel?
Veröffentlicht am 10. März 2026
Krankengeld 2026: Der vollständige Ratgeber
Wer länger krank ist, fürchtet oft den finanziellen Einschnitt. Dabei gibt es in Deutschland ein zweistufiges System: zunächst die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, dann das Krankengeld der Krankenkasse. Hier sind alle Details für 2026.
Phase 1: Lohnfortzahlung (Erste 42 Arbeitstage / 6 Wochen)
Bei einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber für die ersten 42 Arbeitstage (6 Wochen) das volle Gehalt fort. Das ist gesetzlich geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Die Lohnfortzahlung gilt für:
- Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer (auch Teilzeit, Minijob oft ausgenommen)
- Ab dem ersten Krankheitstag, wenn kein Selbstverschulden vorliegt
- Volle Vergütung wie im Arbeitsvertrag vereinbart
Phase 2: Krankengeld der Krankenkasse (ab Tag 43)
Ab dem 43. Krankheitstag (also nach 6 Wochen Lohnfortzahlung) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt:
- 70% des Bruttolohns – aber maximal 90% des Nettolohns
- Begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 €/Monat 2026)
- Maximales tägliches Krankengeld 2026: 5.512,50 × 70% ÷ 30 Tage = 128,63 €/Tag
Berechnung – Schritt für Schritt
Beispiel: 4.000 Euro Brutto/Monat (30 Arbeitstage angenommen)
Schritt 1: Tagesbruttogehalt = 4.000 ÷ 30 = 133,33 € Schritt 2: 70% davon = 93,33 €/Tag (vorläufiges Krankengeld) Schritt 3: Prüfen: 90% Nettolohn/Tag (ca. 80 €) = Nein, 70% Brutto liegt höher? → Nein, 70% Brutto = 93,33 € liegt über 90% Netto → Krankengeld = min beider Werte → In diesem Fall: ca. 91 €/Tag (je nach genauen Sozialabzügen) Schritt 4: Monatlich: 30 × 91 € = ca. 2.730 €/Monat brutto
Vom Krankengeld werden noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die Krankenversicherung übernimmt die GKV selbst.
Maximale Bezugsdauer
Das Krankengeld kann für dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bezogen werden – einschließlich der 6 Wochen Lohnfortzahlung. Das entspricht ca. 1,5 Jahren.
Nach 78 Wochen erlischt der Anspruch für diese Erkrankung. Bei einer anderen Erkrankung beginnt die Frist neu.
Private Krankenversicherung (PKV)
Privat Versicherte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sie können jedoch eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die einen täglichen Betrag zahlt. Wer keine hat, trägt das finanzielle Risiko selbst.
Krankengeld und Steuerpflicht
Krankengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das Krankengeld selbst wird nicht besteuert, erhöht aber den Steuersatz für Ihre übrigen Einkünfte. Wer länger Krankengeld bezogen hat, muss deshalb oft eine Steuererklärung abgeben.
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