13. Monatsgehalt: Steuerliche Behandlung erklärt
Veröffentlicht am 15. Juni 2026
13. Monatsgehalt: Steuerliche Behandlung
Das 13. Monatsgehalt (auch: Jahressonderzahlung, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) ist eine Einmalzahlung, die viele Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem regulären Gehalt erhalten. Steuerlich wird es wie jede andere Sonderzahlung behandelt.
Was ist das 13. Monatsgehalt?
Das 13. Monatsgehalt ist keine gesetzliche Pflichtleistung, sondern freiwillig oder tarifvertraglich vereinbart. Es wird in der Praxis oft als:
- Weihnachtsgeld (November/Dezember)
- Urlaubsgeld (Mai/Juni)
- Jahresprämie / Bonus (individuell)
Die Höhe entspricht typischerweise einem halben bis ganzen Monatsgehalt.
Wie wird es besteuert?
Das 13. Monatsgehalt ist ein "sonstiger Bezug" (§ 39b Abs. 3 EStG) und unterliegt der Besteuerung nach der Sechstelregelung:
Die Sechstelregelung Schritt für Schritt:
1. Berechne das Jahresgehalt ohne Sonderzahlung (reguläres Monatsgehalt × 12) 2. Addiere ein Sechstel davon 3. Berechne die Steuer auf diese Basis 4. Berechne die Steuer auf das normale Jahresgehalt 5. Die Differenz ist der Steuertarif für den sonstigen Bezug
Praktische Konsequenz: Der Steuersatz auf das 13. Monatsgehalt entspricht ungefähr dem Steuersatz, den man auch auf das normale Monatsgehalt zahlt – also kein besonderer Steuervorteil, aber auch keine übermäßige Mehrbelastung.
Wie viel bleibt netto?
Beispiel: Monatlich 4.000 € Brutto, 13. Monatsgehalt = 4.000 €
| Position | Betrag |
| 13. Monatsgehalt brutto | 4.000 € |
| Lohnsteuer (ca. 30%) | -1.200 € |
| Sozialabgaben (ca. 21%) | -840 € |
| Netto 13. Monatsgehalt | ~1.960 € |
Faktoren die das Netto beeinflussen:
- Steuerklasse (SK3: mehr netto, SK5/6: weniger)
- Kirchensteuermitgliedschaft
- Kinderfreibeträge
- Höhe des regulären Gehalts (Steuerprogression)
Tipp: Kirchensteuer-Optimierung bei Einmalzahlungen
Wer Mitglied einer kirchensteuererhebenden Kirche ist, zahlt auch auf Einmalzahlungen Kirchensteuer. Die Kirche bietet in einigen Fällen die Möglichkeit, Kirchensteuer auf Einmalzahlungen zu ermäßigen oder sogar ganz zu erlassen (sog. Antrag auf Begrenzung der Kirchensteuer). Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Kirchensteuerstelle.
Auszahlungszeitpunkt strategisch wählen
Manchmal lässt sich der Auszahlungszeitpunkt einer Sonderzahlung gestalten:
- Ende Dezember: Sonderzahlung fällt ins aktuelle Jahr → höhere Steuerlast im Dezember
- Anfang Januar: Sonderzahlung fällt ins neue Jahr → Steuerlast im neuen Jahr
- Bei erwarteter Gehaltserhöhung im neuen Jahr: Sonderzahlung lieber im alten Jahr
- Bei erwartetem niedrigerem Einkommen im neuen Jahr: Sonderzahlung lieber ins neue Jahr
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