Brutto-Netto 2026: Alle Änderungen im Überblick
Veröffentlicht am 15. Januar 2026
Brutto-Netto 2026: Alle Änderungen im Überblick
Das Jahr 2026 bringt einige wichtige Änderungen bei Steuern und Sozialabgaben mit sich. Wir haben alle relevanten Neuerungen zusammengefasst, damit Sie wissen, was sich auf Ihr Nettogehalt auswirkt.
Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro
Der Grundfreibetrag – also der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt – wurde erneut angehoben. Ab 2026 beträgt er 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro). Das bedeutet, dass Arbeitnehmer mit geringem Einkommen mehr netto behalten. Die Erhöhung folgt der verfassungsrechtlichen Vorgabe, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen und wird jährlich an die Inflationsentwicklung angepasst.
Für alle Arbeitnehmer bedeutet dies: Im Vergleich zu 2025 zahlt man für denselben Bruttogehalt etwas weniger Lohnsteuer. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich spart man durch den höheren Grundfreibetrag je nach Steuerklasse rund 5–15 Euro mehr netto pro Monat.
Pendlerpauschale: 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer
Eine der bedeutendsten Änderungen 2026 betrifft die Pendlerpauschale. Ab 2026 gilt der erhöhte Satz von 0,38 Euro pro Kilometer für alle Kilometer – nicht mehr nur ab dem 21. Kilometer. In den Vorjahren galten für die ersten 20 Kilometer noch 0,30 Euro je Kilometer.
Was bedeutet das konkret?
- Wer 10 km zur Arbeit fährt und 220 Tage arbeitet: 2025 = 660 €, 2026 = 836 € (Plus: 176 €)
- Wer 20 km zur Arbeit fährt: 2025 = 1.320 €, 2026 = 1.672 € (Plus: 352 €)
- Wer 30 km fährt: 2025 = 2.156 €, 2026 = 2.508 € (Plus: 352 €)
Pflegeversicherung: Neue Beitragssätze und Kinderzahl-Staffelung
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformiert. Das Prinzip ist einfach: Wer Kinder hat, zahlt weniger – und zwar nach Anzahl der Kinder gestaffelt.
Beitragssätze 2026 (Arbeitnehmeranteil):
- Kinderlose ab 23 Jahren: 2,3% (1,7% Basis + 0,6% Zuschlag)
- 1 Kind: 1,7%
- 2 Kinder: 1,45%
- 3 Kinder: 1,2%
- 4 Kinder: 0,95%
- Ab 5 Kindern: 0,7%
Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welchem Gehalt Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Oberhalb dieser Grenzen werden keine weiteren Beiträge erhoben.
- Kranken- und Pflegeversicherung: 5.512,50 Euro/Monat (66.150 €/Jahr)
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.050 Euro/Monat (96.600 €/Jahr)
Solidaritätszuschlag – wer zahlt 2026?
Der Solidaritätszuschlag fällt für die meisten Arbeitnehmer weiterhin weg. Die Freigrenze liegt 2026 bei einer Jahreslohnsteuer von 20.350 Euro. Wer darunter liegt, zahlt keinen Soli. Wer etwas darüber liegt, zahlt in der Milderungszone einen reduzierten Satz. Erst ab einer Lohnsteuer von ca. 25.000 Euro wird der volle Soli-Satz von 5,5% fällig.
Konkret zahlen erst Singles mit einem Monatsgehalt von rund 7.500 Euro und mehr überhaupt Soli. Für die meisten Beschäftigten in Deutschland ist der Soli damit Geschichte.
Kinderfreibetrag 2026
Der Kinderfreibetrag wurde auf 9.652 Euro pro Kind angehoben (2025: 9.540 Euro). Dieser setzt sich zusammen aus dem sächlichen Existenzminimum des Kindes (6.672 €) und dem Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsfreibetrag (2.980 €). Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für den Steuerpflichtigen günstiger ist.
Mindestlohn und Minijob-Grenze
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 12,82 Euro/Stunde. Da die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, ergibt sich eine neue Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro/Monat (gerundet aus: 12,82 € × 43,33 Stunden/Monat).
Was bedeutet das für Ihr Nettogehalt?
Die Summe aller Änderungen führt dazu, dass die meisten Arbeitnehmer 2026 etwas mehr netto erhalten als im Vorjahr – trotz gleichem Brutto. Besonders profitieren:
- Pendler durch die neue Pendlerpauschale
- Eltern mit mehreren Kindern durch die Staffelung bei der Pflegeversicherung
- Niedrigverdiener durch den erhöhten Grundfreibetrag
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